Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

    Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

    Beschreibung

    Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

    Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

    ID: L100042_76689.-102128

    Beschreibung

    Für den Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Formular hochgeladen werden:

    • Geburtsurkunde
    • Lebenslauf
    • Führungszeugnis
    • Nachweis darüber, dass mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
    • ärztliches Zeugnis welches meine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes bestätigt

    Bei einer auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs beschränkte Erlaubnis zusätzlich:

    • Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines bundesgesetzlich geregelten Heilhilfsberufs

    Online erledigen

    • Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

      Für den Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Formular hochgeladen werden:

      • Geburtsurkunde
      • Lebenslauf
      • Führungszeugnis
      • Nachweis darüber, dass mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
      • ärztliches Zeugnis welches meine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes bestätigt

      Bei einer auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs beschränkte Erlaubnis zusätzlich:

      • Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines bundesgesetzlich geregelten Heilhilfsberufs

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn - Fachbereich 61 - FQA, Gesundheitsförderung, Schwangerenberatung, Prävention, Gesundheitsrecht (LRA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Töginger Straße 18

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

    Kontakt

    E-Mail: andrea.bonakdar@lra-mue.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8871990950498Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

    Fax: +49 8631 699-699

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise entsprechend den Voraussetzungen

      (z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:

    • Zuverlässigkeit
    • gesundheitliche Berufseignung
    • Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
    • Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 19.02.2024

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 03.07.2024

    Stichwörter

    Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English