Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Beschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.
Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
Beschreibung
Für den Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Formular hochgeladen werden:
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- Führungszeugnis
- Nachweis darüber, dass mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
- ärztliches Zeugnis welches meine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes bestätigt
Bei einer auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs beschränkte Erlaubnis zusätzlich:
- Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines bundesgesetzlich geregelten Heilhilfsberufs
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- Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
Für den Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Formular hochgeladen werden:
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- Führungszeugnis
- Nachweis darüber, dass mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
- ärztliches Zeugnis welches meine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes bestätigt
Bei einer auf das Gebiet eines Heilhilfsberufs beschränkte Erlaubnis zusätzlich:
- Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines bundesgesetzlich geregelten Heilhilfsberufs
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Mühldorf a.Inn - Fachbereich 61 - FQA, Gesundheitsförderung, Schwangerenberatung, Prävention, Gesundheitsrecht (LRA MÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1474
84446 Mühldorf a.Inn
Kontakt
E-Mail: andrea.bonakdar@lra-mue.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8871990950498Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8631 699-0
Fax: +49 8631 699-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
(z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage
Fristen
keine
Kosten
- Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
- Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 19.02.2024
Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 03.07.2024
Stichwörter
Heilpraktiker, Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerin