Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Beschreibung
Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.
Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt:
- in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
- zu Beihilfefragestellungen z.B. stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft in der Regel nur Beamtinnen und Beamte – auch pensionierte – und deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
- im Rahmen von Unfallfürsorge
- im Rahmen von Sozialhilfegutachten
- im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
Online-Dienste
Beurteilungsgrundlage
Beschreibung
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- BeurteilungsgrundlageHier können Sie die Beurteilungsgrundlage digital einreichen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Einwilligungserklärung zur amtsärztliche Untersuchung
Beschreibung
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- Einwilligungserklärung zur amtsärztliche UntersuchungHier können Sie die Einwilligung zur amtsärztlichen Untersuchung einreichen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Haßberge - AB 25.1 Amtsärztliche Dienste, Gesundheit u. Prävention (LRA HAS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1401
97431 Haßfurt
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-hassberge.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3794869412521Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9521 27-400
Fax: +49 9521 27-406
erforderliche Unterlagen
- Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
- Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sind
- Schwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
- § 20 Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO)
- Zeugnisse der Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz in dienstrechtlichen Angelegenheiten und im Rahmen des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst; Vollzug der Verordnung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitszeugnisseverwaltungsvorschrift – GesZVV)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.
Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.
Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.
Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.
Kosten
Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.
Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 22.01.2024
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Haßberge am 09.01.2024
Stichwörter
Amtsärztliche Beglaubigung, Amtsärztliche Bescheinigung, Amtsärztlicher Dienst, amtsärztliches Gutachten, Amtsärztliche Untersuchung, Arbeitsfähigkeit, ärztliches Attest, Beamtentauglichkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Einstellungsuntersuchung, Gutachten, Gutachterwesen, Prüfungsfähigkeit, Untersuchungen bei längerer Krankheit, Zeugnis