Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Wer in seinem Beruf direkten Kontakt zu bestimmten, im Sinne § 42 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmitteln hat, muss besondere infektionshygienische Maßnahmen und Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um den sicheren Umgang mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Durch eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG lernen Sie die wichtigsten Maßnahmen kennen, um das Infektionsrisiko bei der beruflichen oder gewerbsmäßigen Arbeit mit Lebensmitteln zu minimieren.
Wenn Sie beruflich oder gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten beginnen wollen, bei denen Sie Lebensmittel z. B. herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder mit ihnen in Berührung kommen oder wenn Sie in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen, die auf gemeinschaftliche Verpflegung von Personen ausgerichtet sind, beschäftigt werden, dann benötigen Sie vor Antritt der Tätigkeit eine aktuelle Bescheinigung über eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG durch das für Sie zuständige Gesundheitsamt, die nicht älter als drei Monate ist.
Nach Aufnahme der Tätigkeit und alle zwei Jahre müssen Sie durch Ihren Arbeitgeber gemäß § 43 Absatz 4 IfSG entsprechend belehrt werden. Die Bescheinigung über die Belehrung sowie die Dokumentation über die letzte Belehrung des Arbeitgebers müssen beim Arbeitgeber aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden (§ 43 IfSG).
Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Gesundheitsamt vor Ort.
In vielen Städten und Landkreisen ist die Teilnahme an der Belehrung auch online möglich. Im Anschluss an die Online-Belehrung erhalten Sie nach Bestehen eines kurzen Online-Tests eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme.
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Online-Dienste
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Online)
Beschreibung
Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen.
Der Online-Kurs steht in mehreren Sprachen zur Verfügung und muss nach dem Abschluss der Belehrung bezahlt werden.
Online erledigen
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Online)
Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen.
Der Online-Kurs steht in mehreren Sprachen zur Verfügung und muss nach dem Abschluss der Belehrung bezahlt werden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Terminbuchung zur Belehrung nach IfSG
Beschreibung
Online erledigen
- Terminbuchung zur Belehrung nach IfSGWer beruflich mit Lebensmitteln umgeht muss beim Umgang mit Lebensmitteln Vorsichtsmaßnahmen beachten. Hierzu ist eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder zugelassene Ärzte vorgeschrieben. Belehrungen finden immer montags um 14:00 Uhr im Gesundheitsamt statt. Denken Sie bitte an ein Ausweisdokument. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin - Sachgebiet 62 (LRA TÖL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: g-amt@lra-toelz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2296881998494Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-483
Fax: +49 8041 505-132
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Die Identifikation muss anhand eines Ausweis-Dokuments erfolgen oder anhand eines entsprechenden Äquivalents (z. B. eine BayernID-Anmeldung oder Smart-eID)
Voraussetzungen
Möchten Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen, benötigen Sie in der Regel:
- PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
- stabile Internetverbindung
- gültige amtliche Ausweispapiere mit Lichtbild (ab dem 16. Lebensjahr)
- aktivierte Kamera oder Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (oder zukünftig Smart-eID oder BayernID-Anmeldung)
- Girokonto, Kreditkarte oder Online-Zahlungsverfahren
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen sich für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anmelden.
Wenn Sie an einer Online-Belehrung teilnehmen: Nach einem kurzen Online-Test im Anschluss an die Online-Belehrung können Sie bei bestandenem Test die Bescheinigung zur Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz herunterladen bzw. die Bescheinigung wird Ihnen elektronisch zugeschickt.
Fristen
Sie müssen vor Antritt der Tätigkeit/Beschäftigung an der Belehrung teilnehmen.
Kosten
Informationen über die Gebührenhöhe finden Sie auf den Internetseiten Ihres zuständigen Gesundheitsamtes.
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 21.03.2024
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 13.10.2022
Stichwörter
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, Diese ersetzt das frühere Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung, Infektionsschutzbelehrung, Lebensmittelbelehrung