Einschulungsuntersuchung DurchführungOnline erledigen

    Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung

    Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den 2 Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.

    Beschreibung

    Durch die Schuleingangsuntersuchung können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festgestellt und rechtzeitig Behandlungswege vermittelt werden.

    Diese Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend und bietet Eltern eine Hilfestellung, um gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für den Schulbesuch relevant sind, wie z. B. Seh-, Hör- und Sprachstörungen frühzeitig und somit rechtzeitig vor Einschulung zu erkennen. Häufig fällt ein Kind mit einer Seh- oder Hörschwäche in der Schule nur durch Unkonzentriertheit, schlechte Leistungen oder Kopfschmerzen auf, ohne dass beim Kind die genauen Ursachen gleich erkannt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird daher dem Seh- und Hörvermögen geschenkt, da diese eng mit den Lese- und Schreibleistungen zusammenhängen. Die Feinmotorik wird überprüft, da sie eine wichtige Voraussetzung für das Schreiben lernen ist.

    Die Schuleingangsuntersuchung hat zwei Bestandteile: Das Schuleingangsscreening wird von Fachkräften der Sozialmedizin durchgeführt und ggf. erfolgt eine schulärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt.

    Schuleingangsscreening (für alle Kinder)

    Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes. Hierzu werden die Eltern gebeten, den ausgefüllten Fragebogen zur Untersuchung mitzubringen. Anschließend misst sie die Größe und das Gewicht des Kindes und vergleicht es mit den Durchschnittswerten von Kindern der gleichen Altersgruppe.

    Sie sieht das gelbe Kinderuntersuchungsheft und den Impfpass durch, eventuell fehlende Impfungen können besprochen werden. Zur Beurteilung des Impfstatus werden die aktuellen Impfempfehlungen und der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (StiKo) des Robert Koch-Instituts (RKI) zugrunde gelegt.

    Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet. Die sprachliche und motorische Entwicklung werden mit standardisierten Testverfahren untersucht (z.B. vorgegebene Wörter nachsprechen oder Figuren nachzeichnen).

    Schulärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt (in Einzelfällen)

    Im Alter zwischen 46 und 48 Monaten ist für alle Kinder die Früherkennungsuntersuchung U8 und im Alter zwischen 60 und 64 Monaten die Früherkennungsuntersuchung U9 beim Kinderarzt vorgesehen. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist es gesetzlich vorgesehen, dass die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt teilnehmen. Die schulärztliche Untersuchung übernimmt eine Ärztin/ein Arzt des örtlichen Gesundheitsamtes. Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt hierzu eine gesonderte schriftliche Einladung.

    Für Kinder, die bereits an der Früherkennungsuntersuchung U8 oder U9 teilgenommen haben, besteht das Angebot einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt, wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung Besonderheiten ergeben haben oder die Eltern dies wünschen, also zum Beispiel bei:

    • Unsicherheiten in Fragen der Rückstellung oder der vorzeitigen Einschulung,
    • medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten (dies kann beispielsweise bei Kindern mit chronischen Erkrankungen, mit stark vermindertem Seh- oder Hörvermögen oder bei Kindern mit eingeschränkter Mobilität der Fall sein).

    Bei dieser schulärztlichen Untersuchung wird das Kind körperlich untersucht und sein Entwicklungsstand festgestellt. Besondere Untersuchungsbefunde werden besprochen. Bei auffälligen Befunden wird die Ärztin/der Arzt des Gesundheitsamtes eine Vorstellung des Kindes zur weiteren Abklärung beim Kinder- oder Haus- oder Facharzt empfehlen.

    Weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Online-Dienste

    Gesundheitsamt - Anamnesebogen Einschulungsuntersuchung

    ID: L100042_148930.-146136

    Beschreibung

    Sie können uns den Anamnesebogen für die Einschulungsuntersuchung online übermitteln.

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    Gesundheitsamt - Terminvereinbarung Schuleingangsuntersuchung

    ID: L100042_197064.-146136

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Freyung-Grafenau (LRA FRG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Grafenauer Str. 44

    94078 Freyung

    Postfachadresse

    Postfach 1311

    94075 Freyung

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-frg.bayern.de

    De-Mail: lrafrg@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85442563405Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85442563405Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8551 57-4507

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Impfpass, gelbes Kinderuntersuchungsheft
    • Ausgefüllter Anamnesebogen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet - je nach Landkreis – im Gesundheitsamt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Anwesenheit der Eltern ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wichtig ist das Mitbringen des ausgefüllten Anamnesebogens, des gelben Kinderuntersuchungshefts mit der Bescheinigung über die Durchführung der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U-Untersuchung) sowie des Impfpasses des Kindes. Die Teilnahme an der Screeninguntersuchung sowie ggf. der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 22.01.2024

    Stichwörter

    Einschulung, Einschulungsuntersuchung, Einschulungsuntersuchungen, Schulanfänger, Schulärtzliche Untersuchung, schulärztlich untersucht, Schule, Schuluntersuchung, Untersuchung Kinder, Untersuchung Schulkinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English