Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung

    Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den 2 Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.

    Beschreibung

    Durch die Schuleingangsuntersuchung können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festgestellt und rechtzeitig Behandlungswege vermittelt werden.

    Diese Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend und bietet Eltern eine Hilfestellung, um gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für den Schulbesuch relevant sind, wie z. B. Seh-, Hör- und Sprachstörungen frühzeitig und somit rechtzeitig vor Einschulung zu erkennen. Häufig fällt ein Kind mit einer Seh- oder Hörschwäche in der Schule nur durch Unkonzentriertheit, schlechte Leistungen oder Kopfschmerzen auf, ohne dass beim Kind die genauen Ursachen gleich erkannt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird daher dem Seh- und Hörvermögen geschenkt, da diese eng mit den Lese- und Schreibleistungen zusammenhängen. Die Feinmotorik wird überprüft, da sie eine wichtige Voraussetzung für das Schreiben lernen ist.

    Die Schuleingangsuntersuchung hat zwei Bestandteile: Das Schuleingangsscreening wird von Fachkräften der Sozialmedizin durchgeführt und ggf. erfolgt eine schulärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt.

    Schuleingangsscreening (für alle Kinder)

    Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes. Hierzu werden die Eltern gebeten, den ausgefüllten Fragebogen zur Untersuchung mitzubringen. Anschließend misst sie die Größe und das Gewicht des Kindes und vergleicht es mit den Durchschnittswerten von Kindern der gleichen Altersgruppe.

    Sie sieht das gelbe Kinderuntersuchungsheft und den Impfpass durch, eventuell fehlende Impfungen können besprochen werden. Zur Beurteilung des Impfstatus werden die aktuellen Impfempfehlungen und der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (StiKo) des Robert Koch-Instituts (RKI) zugrunde gelegt.

    Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet. Die sprachliche und motorische Entwicklung werden mit standardisierten Testverfahren untersucht (z.B. vorgegebene Wörter nachsprechen oder Figuren nachzeichnen).

    Schulärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt (in Einzelfällen)

    Im Alter zwischen 46 und 48 Monaten ist für alle Kinder die Früherkennungsuntersuchung U8 und im Alter zwischen 60 und 64 Monaten die Früherkennungsuntersuchung U9 beim Kinderarzt vorgesehen. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist es gesetzlich vorgesehen, dass die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt teilnehmen. Die schulärztliche Untersuchung übernimmt eine Ärztin/ein Arzt des örtlichen Gesundheitsamtes. Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt hierzu eine gesonderte schriftliche Einladung.

    Für Kinder, die bereits an der Früherkennungsuntersuchung U8 oder U9 teilgenommen haben, besteht das Angebot einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt, wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung Besonderheiten ergeben haben oder die Eltern dies wünschen, also zum Beispiel bei:

    • Unsicherheiten in Fragen der Rückstellung oder der vorzeitigen Einschulung,
    • medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten (dies kann beispielsweise bei Kindern mit chronischen Erkrankungen, mit stark vermindertem Seh- oder Hörvermögen oder bei Kindern mit eingeschränkter Mobilität der Fall sein).

    Bei dieser schulärztlichen Untersuchung wird das Kind körperlich untersucht und sein Entwicklungsstand festgestellt. Besondere Untersuchungsbefunde werden besprochen. Bei auffälligen Befunden wird die Ärztin/der Arzt des Gesundheitsamtes eine Vorstellung des Kindes zur weiteren Abklärung beim Kinder- oder Haus- oder Facharzt empfehlen.

    Weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München

    Online-Dienst

    Einschulungsuntersuchung in Kindergärten - Unterlagen einreichen

    ID: L100042_86491.-108617

    Beschreibung

    Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung werden alle schulpflichtigen Kinder untersucht. Sie erfolgt im Jahr vor der Aufnahme in die Grundschule und wird in den Kindergärten durchgeführt. Wenn Sie im Zusammenhang mit der Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes Unterlagen einreichen möchten, können Sie dies online durchführen.

    Online erledigen

    • Einschulungsuntersuchung in Kindergärten - Unterlagen einreichen
      Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung werden alle schulpflichtigen Kinder untersucht. Sie erfolgt im Jahr vor der Aufnahme in die Grundschule und wird in den Kindergärten durchgeführt. Wenn Sie im Zusammenhang mit der Einschulungsuntersuchung Ihres Kindes Unterlagen einreichen möchten, können Sie dies online durchführen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt München (LRA M)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariahilfplatz 17

    81541 München

    Postfachadresse

    Postfach 90 07 51

    81507 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Wir empfehlen Ihnen, Termine zu vereinbaren. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93442507417Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 6221-0

    Fax: +49 89 6221-2278

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Impfpass, gelbes Kinderuntersuchungsheft
    • Ausgefüllter Anamnesebogen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet - je nach Landkreis – im Gesundheitsamt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Anwesenheit der Eltern ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wichtig ist das Mitbringen des ausgefüllten Anamnesebogens, des gelben Kinderuntersuchungshefts mit der Bescheinigung über die Durchführung der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U-Untersuchung) sowie des Impfpasses des Kindes. Die Teilnahme an der Screeninguntersuchung sowie ggf. der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 22.01.2024

    Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt München am 01.02.2024

    Stichwörter

    Einschulung, Einschulungsuntersuchung, Einschulungsuntersuchungen, Schulanfänger, Schulärtzliche Untersuchung, schulärztlich untersucht, Schule, Schuluntersuchung, Untersuchung Kinder, Untersuchung Schulkinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English