Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung
Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den 2 Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.
Beschreibung
Durch die Schuleingangsuntersuchung können gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig festgestellt und rechtzeitig Behandlungswege vermittelt werden.
Diese Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend und bietet Eltern eine Hilfestellung, um gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für den Schulbesuch relevant sind, wie z. B. Seh-, Hör- und Sprachstörungen frühzeitig und somit rechtzeitig vor Einschulung zu erkennen. Häufig fällt ein Kind mit einer Seh- oder Hörschwäche in der Schule nur durch Unkonzentriertheit, schlechte Leistungen oder Kopfschmerzen auf, ohne dass beim Kind die genauen Ursachen gleich erkannt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird daher dem Seh- und Hörvermögen geschenkt, da diese eng mit den Lese- und Schreibleistungen zusammenhängen. Die Feinmotorik wird überprüft, da sie eine wichtige Voraussetzung für das Schreiben lernen ist.
Die Schuleingangsuntersuchung hat zwei Bestandteile: Das Schuleingangsscreening wird von Fachkräften der Sozialmedizin durchgeführt und ggf. erfolgt eine schulärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt.
Schuleingangsscreening (für alle Kinder)
Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte des Kindes. Hierzu werden die Eltern gebeten, den ausgefüllten Fragebogen zur Untersuchung mitzubringen. Anschließend misst sie die Größe und das Gewicht des Kindes und vergleicht es mit den Durchschnittswerten von Kindern der gleichen Altersgruppe.
Sie sieht das gelbe Kinderuntersuchungsheft und den Impfpass durch, eventuell fehlende Impfungen können besprochen werden. Zur Beurteilung des Impfstatus werden die aktuellen Impfempfehlungen und der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (StiKo) des Robert Koch-Instituts (RKI) zugrunde gelegt.
Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet. Die sprachliche und motorische Entwicklung werden mit standardisierten Testverfahren untersucht (z.B. vorgegebene Wörter nachsprechen oder Figuren nachzeichnen).
Schulärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt (in Einzelfällen)
Im Alter zwischen 46 und 48 Monaten ist für alle Kinder die Früherkennungsuntersuchung U8 und im Alter zwischen 60 und 64 Monaten die Früherkennungsuntersuchung U9 beim Kinderarzt vorgesehen. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung haben die Eltern den Nachweis über die Teilnahme der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung vorzulegen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist es gesetzlich vorgesehen, dass die betroffenen Kinder an einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt teilnehmen. Die schulärztliche Untersuchung übernimmt eine Ärztin/ein Arzt des örtlichen Gesundheitsamtes. Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt hierzu eine gesonderte schriftliche Einladung.
Für Kinder, die bereits an der Früherkennungsuntersuchung U8 oder U9 teilgenommen haben, besteht das Angebot einer schulärztlichen Untersuchung am Gesundheitsamt, wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung Besonderheiten ergeben haben oder die Eltern dies wünschen, also zum Beispiel bei:
- Unsicherheiten in Fragen der Rückstellung oder der vorzeitigen Einschulung,
- medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten (dies kann beispielsweise bei Kindern mit chronischen Erkrankungen, mit stark vermindertem Seh- oder Hörvermögen oder bei Kindern mit eingeschränkter Mobilität der Fall sein).
Bei dieser schulärztlichen Untersuchung wird das Kind körperlich untersucht und sein Entwicklungsstand festgestellt. Besondere Untersuchungsbefunde werden besprochen. Bei auffälligen Befunden wird die Ärztin/der Arzt des Gesundheitsamtes eine Vorstellung des Kindes zur weiteren Abklärung beim Kinder- oder Haus- oder Facharzt empfehlen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Online-Dienste
Schuleingangsuntersuchung; Anamnesebogen
Beschreibung
Online erledigen
- Schuleingangsuntersuchung; AnamnesebogenZur Schuleingangsuntersuchung erfasst das Gesundheitsamt Daten zur Vorgeschichte Ihres Kindes. Mit diesem Formular können Sie die INformationen an das Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung übermitteln
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Schuleingangsuntersuchung; Kinder aus Betreuungseinrichtungen ausserhalb des Landkreises
Beschreibung
Online erledigen
- Schuleingangsuntersuchung; Kinder aus Betreuungseinrichtungen ausserhalb des LandkreisesIhr Kind soll in eine SChule im Landkreis Fürstenfeldbruck eingeschult werden und wird in einer Kinderbetreuungseinrichtung ausserhalb des Landkreises betreut? Mit diesem Online Formular können Sie die Daten erfassen und Kontakt mit dem Gesundheitsamt Fürstefeldbruck zur Schuleingangsuntersuchung aufnehmen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Schuleinganguntersuchung Terminvereinbarung
Beschreibung
Sie haben ein Einladungsschreiben zur Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes erhalten. In Folge daran können Sie über dieses Online-Formular einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung mit dem Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck vereinbaren.
Online erledigen
- Schuleinganguntersuchung Terminvereinbarung
Sie haben ein Einladungsschreiben zur Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes erhalten. In Folge daran können Sie über dieses Online-Formular einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung mit dem Gesundheitsamt Fürstenfeldbruck vereinbaren.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ffb.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52553671406Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52553671406Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-0
Fax: +49 8141 519-450
Internet
erforderliche Unterlagen
- Impfpass, gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Ausgefüllter Anamnesebogen
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 12 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
- Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulgespflV)
- Schulgesundheitspflege - Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit und für Unterricht und Kultusvom 12. November 2010
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet - je nach Landkreis – im Gesundheitsamt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Anwesenheit der Eltern ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Wichtig ist das Mitbringen des ausgefüllten Anamnesebogens, des gelben Kinderuntersuchungshefts mit der Bescheinigung über die Durchführung der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U-Untersuchung) sowie des Impfpasses des Kindes. Die Teilnahme an der Screeninguntersuchung sowie ggf. der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 22.01.2024
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 06.09.2024
Stichwörter
Einschulung, Einschulungsuntersuchung, Einschulungsuntersuchungen, Schulanfänger, Schulärtzliche Untersuchung, schulärztlich untersucht, Schule, Schuluntersuchung, Untersuchung Kinder, Untersuchung Schulkinder