Schulen; Schulärztliche Beratungen
Eltern und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.
Beschreibung
Die Gesundheitsämter beraten Eltern schulärztlich. Ggf. werden Unterlagen des behandelnden Arztes angefordert. Im Bedarfsfall werden weitere fachärztliche Maßnahmen bzw. Gesundheitsförderungsangebote empfohlen. Die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte berät auf Wunsch auch Schulen zu Fragen der Schulfähigkeit und altersgemäßem Entwicklungsstand.
Hinweise für Rhön-Grabfeld: Ergänzung: Landratsamt Rhön-Grabfeld
Online-Dienst
Allgemeines Kontaktformular für das Gesundheitsamt des Landkreises Rhön-Grabfeld
Beschreibung
Online erledigen
- Allgemeines Kontaktformular für das Gesundheitsamt des Landkreises Rhön-GrabfeldÜber das allgemeine Kontaktformular haben Arztpraxen, Einrichtungen, Bürger und Behörden die technische Möglichkeit für eine sichere Übermittlung von Gesundheitsdaten an das Gesundheitsamt des Landkreises Rhön-Grabfeld. Es ermöglicht eine gesicherte Kontaktaufnahme zu diversen Zwecken wie Infektionsschutzmeldungen, Befundübermittlung, Terminanfragen, etc.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld - Sachgebiet 3.4 - Gesundheitsamt (LRA NES)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@rhoen-grabfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6547255929406Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 94-560
Rechtsgrundlage(n)
- Schulgesundheitspflege - Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Gesundheit und für Unterricht und Kultusvom 12. November 2010
- Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV)vom 20. Dezember 2008
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Verfahrensablauf
Schulleitung, Beratungslehrer und Eltern können formlos, aber schriftlich um eine schulärztliche Beratung bitten. Aus dem Antrag muss der Grund für die schulärztliche Beratung ersichtlich sein.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 22.01.2024
Hinweise für Rhön-Grabfeld: Ergänzung: Landratsamt Rhön-Grabfeld
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rhön-Grabfeld am 12.04.2024
Stichwörter
Schularzt