Suchtpräventive Angebote; Inanspruchnahme
Suchtpräventive Bemühungen zielen auf die Verhinderung von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten und Konsum ab. Neben der Vermeidung von Risikofaktoren sollen auch gesundheitliche Ressourcen und Kompetenzen gestärkt werden.
Beschreibung
Verhindern von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten - das sind wichtige Ziele von Suchtprävention. Neben stoffgebundenen Süchten hinsichtlich Alkohol, Tabak, illegaler Drogen oder Medikamenten sind auch nicht-stoffgebundene Süchte, wie Glücksspielsucht oder Internet- und Computerabhängigkeit Bestandteile der Suchtprävention. Die Maßnahmen und Angebote sollen Menschen dazu befähigen und motivieren, ihr Verhalten gesundheitsförderlich auszurichten. Zugleich werden die gesellschaftlichen Bedingungen dafür geschaffen. Persönliche Ressourcen sollen gefördert, Gesundheitskompetenzen gestärkt und Risikofaktoren, wie z. B. ein frühes Einstiegsalter in den Alkohol- oder Tabakkonsum, vermieden werden.
Präventive Aufklärungsmaßnahmen über Suchtproblematiken richten sich sowohl an die Allgemeinbevölkerung, als auch an Personengruppen mit bereits vorhandenem Risikoverhalten.
Das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) (siehe "Weiterführende Links") informiert, bildet Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus und konzipiert sowie unterstützt Maßnahmen der Suchtprävention in Bayern auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Konkrete Maßnahmen in den Städten und Landkreisen vor Ort werden durch die zuständigen Gesundheitsämter angeboten und durchgeführt.
Umfassende Information zum Thema Sucht finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (siehe "Weiterführende Links"). Auch die von immer mehr Suchtberatungsstellen in Bayern genutzte trägerübergreifende und bundesweit einheitliche Beratungsplattform "DigiSucht" (siehe "Weiterführende Links") stellt allgemeine Informationen zum Thema Sucht zur Verfügung und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, anonyme Selbsttests zum eigenen Konsumverhalten vorzunehmen.
Hinweise für Amberg: Ergänzung: Landratsamt Amberg-Sulzbach
Online-Dienst
Terminanfrage beim Gesundheitsamt Amberg
Beschreibung
Sie können eine Terminanfrage an das Gesundheitsamt für folgende Bereiche stellen:
- Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Schwangerenberatung/Schwangerenkonfliktberatung
- Suchtberatung
- Sonstiges
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Ansprechpartner
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (LGL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pfarrstr. 3
80538 München
Kontakt
E-Mail: zpg@lgl.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1767872751514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 6808-4510
Fax: +49 9131 6808-4297
Internet
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Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1754
92207 Amberg
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@amberg-sulzbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4411724262115Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9621 39-0
Fax: +49 9621 37605-0
Internet
Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lessingstraße 1
80336 München
Kontakt
E-Mail: info@kbs-bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0467167035119Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 200032-750
Fax: +49 89 5439203
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.11.2023
Hinweise für Amberg: Ergänzung: Landratsamt Amberg-Sulzbach
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Amberg-Sulzbach am 17.06.2024
Stichwörter
Drogen, Prävention, Sucht