Präventive Aufklärung über Suchtproblematik Durchführung

    Suchtpräventive Angebote; Inanspruchnahme

    Suchtpräventive Bemühungen zielen auf die Verhinderung von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten und Konsum ab. Neben der Vermeidung von Risikofaktoren sollen auch gesundheitliche Ressourcen und Kompetenzen gestärkt werden.

    Beschreibung

    Verhindern von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten - das sind wichtige Ziele von Suchtprävention. Neben stoffgebundenen Süchten hinsichtlich Alkohol, Tabak, illegaler Drogen oder Medikamenten sind auch nicht-stoffgebundene Süchte, wie Glücksspielsucht oder Internet- und Computerabhängigkeit Bestandteile der Suchtprävention. Die Maßnahmen und Angebote sollen Menschen dazu befähigen und motivieren, ihr Verhalten gesundheitsförderlich auszurichten. Zugleich werden die gesellschaftlichen Bedingungen dafür geschaffen. Persönliche Ressourcen sollen gefördert, Gesundheitskompetenzen gestärkt und Risikofaktoren, wie z. B. ein frühes Einstiegsalter in den Alkohol- oder Tabakkonsum, vermieden werden.

    Präventive Aufklärungsmaßnahmen über Suchtproblematiken richten sich sowohl an die Allgemeinbevölkerung, als auch an Personengruppen mit bereits vorhandenem Risikoverhalten.

    Das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) (siehe "Weiterführende Links") informiert, bildet Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus und konzipiert sowie unterstützt Maßnahmen der Suchtprävention in Bayern auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Konkrete Maßnahmen in den Städten und Landkreisen vor Ort werden durch die zuständigen Gesundheitsämter angeboten und durchgeführt.

    Umfassende Information zum Thema Sucht finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (siehe "Weiterführende Links"). Auch die von immer mehr Suchtberatungsstellen in Bayern genutzte trägerübergreifende und bundesweit einheitliche Beratungsplattform "DigiSucht" (siehe "Weiterführende Links") stellt allgemeine Informationen zum Thema Sucht zur Verfügung und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, anonyme Selbsttests zum eigenen Konsumverhalten vorzunehmen.

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 4 - Sg. 45 - Gesundheitsamt (Standort 1) (LRA PAF)

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    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    Postfach 1451

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr





    Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/011769062188Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-1411

    Fax: +49 8441 27-131411

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    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 4 - Sg. 45 - Gesundheitsamt (Standort 2) (LRA PAF)

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    Krankenhausstr. 70

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    Postfach 1451

    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mo - Do nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch erreichbar: Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mo - Do 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/011769062188Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-1400

    Fax: +49 8441 27-1420

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    Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe

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    Lessingstraße 1

    80336 München

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0467167035119Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 61 Gesundheitsförderung (LRA GAP)

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    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/699178011953Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 5 - Familie, Jugend, Bildung (LRA PAF)

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    Hauptplatz 22

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

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    E-Mail: jugendamt@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196324609188Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-235

    Fax: +49 8441 27-13235

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    Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (LGL)

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    Pfarrstr. 3

    80538 München

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    Pfarrstr. 3

    80538 München

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    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    Suchtpräventive Angebote werden vom zuständigen Gesundheitsamt vor Ort kostenlos angeboten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 27.11.2023

    Stichwörter

    Drogen, Prävention, Sucht

    Sprachversion

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