Gesundheitsinformation; Allgemeine gesundheitliche Aufklärung und Beratung
Die Gesundheitsämter bieten Beratung und Aufklärung zu gesundheitsrelevanten Themen.
Beschreibung
Bei den staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern können Sie sich vor Ort zu verschiedenen Ihre Gesundheit betreffenden Themen informieren und beraten lassen.
Daneben hält das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Informationsmaterialien und Give-aways zu zahlreichen gesundheitsrelevanten Themen bereit:
- Gesundheitsförderung und Prävention (z. B. Schwangerschaft, Kinder- und Jugendgesundheit; Gesundheit in der zweiten Lebenshälfte)
- HIV/AIDS-Prävention (mit den Kampagnen „Mit Sicherheit besser“ und „HIV-Testwochen“)
- Suchtprävention (z.B. mit den Kampagnen und Aktionen „Schwanger? Null Promille.“, „NET-Piloten“, „Be Smart – Don’t Start“ und „Klar-bleiben“)
- Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit
Weitere Informations- und Bestellmöglichkeiten zu gesundheitsbezogenen Themen finden Sie unter der Rubrik weiterführende Links.
Hinweise für Garmisch-Partenkirchen: Ergänzung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Online-Dienst
Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einer Onlinebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anzumelden und direkt zu bezahlen. Die Kosten betragen 28,00 EURO für die Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung.
Online erledigen
- Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Sie haben die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an einer Onlinebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz anzumelden und direkt zu bezahlen. Die Kosten betragen 28,00 EURO für die Belehrung, Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 61 Gesundheitsförderung (LRA GAP)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/699178011953Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8821 751-500
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 30.10.2024
Hinweise für Garmisch-Partenkirchen: Ergänzung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Garmisch-Partenkirchen am 12.06.2024
Stichwörter
Gesundheitsinformation, Mitwirkung bei der Bekämpfung des illegalen Arzneimittelverkehrs