Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

    Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

    Beschreibung

    In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.

    Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Aschaffenburg (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

    Postanschrift

    63736 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93553734392Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93553734392Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-0

    Fax: +49 6021 394-999

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Sailauf

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 9

    63877 Sailauf

    Postanschrift

    Rathausstr. 9

    63877 Sailauf

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie vor jedem Rathausbesuch einen Termin. Vielen Dank!
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@sailauf.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=84107839705Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84107839705Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6093 9733-0

    Fax: +49 6093 9733-33

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Weibersbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Jakob-Gross-Str. 20

    63879 Weibersbrunn

    Postanschrift

    Jakob-Gross-Str. 20

    63879 Weibersbrunn

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@weibersbrunn.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52996479759Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6094 9887-0

    Fax: +49 6094 9887-11

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Staatliches Bauamt Aschaffenburg (StBA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Cornelienstr. 1

    63739 Aschaffenburg

    Postfachadresse

    Postfach 100964

    63706 Aschaffenburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stbaab.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93332680140Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93332680140Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 393-1

    Fax: +49 6021 393-283

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.

    Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

    Fristen

    Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

    Kosten

    Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 22.05.2024

    Stichwörter

    Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English