Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

    Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

    Beschreibung

    In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.

    Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.

    Hinweise für Landshut: Ergänzung: Stadt Landshut

    Online-Dienste

    Stadtwerke Landshut - Kundenportal

    ID: L100042_26387.-61248

    Beschreibung

    Sie können über Kundenportal der Stadtwerke Landshut u.a. den Zählerstand übermitteln oder die monatlichen Abschlagsrate ändern.

    Online erledigen

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    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Stadtwerke Landshut - Onlineplanauskunft

    ID: L100042_26389.-61248

    Beschreibung

    Leitungsauskünfte Um Beschädigungen der Leitungen bei Tiefbauarbeiten zu vermeiden, muss vor Beginn der Arbeiten die genaue Lage der Versorgungsleitungen geklärt sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da beschädigte Leitungen ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen. Bitte beachten Sie dazu auch unser Merkblatt „Planunterlagen zur Vorbereitung von Erdaushubarbeiten“.

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    • Stadtwerke Landshut - Onlineplanauskunft
      Leitungsauskünfte Um Beschädigungen der Leitungen bei Tiefbauarbeiten zu vermeiden, muss vor Beginn der Arbeiten die genaue Lage der Versorgungsleitungen geklärt sein. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da beschädigte Leitungen ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen. Bitte beachten Sie dazu auch unser Merkblatt „Planunterlagen zur Vorbereitung von Erdaushubarbeiten“.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Landshut

    Adresse

    Hausanschrift

    Altstadt 315

    84028 Landshut

    Postanschrift

    84026 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landshut.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=22442654386Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22442654386Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 88-0

    Fax: +49 871 24570

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Staatliches Bauamt Landshut (StBA LA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Innere Regensburger Str. 7-8

    84034 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach 4036

    84016 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 08:15 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stbala.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=41666025138Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41666025138Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 9254-001

    Fax: +49 871 9254-300

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.

    Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

    Fristen

    Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

    Kosten

    Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 22.05.2024

    Hinweise für Landshut: Ergänzung: Stadt Landshut

    Fachlich freigegeben durch Stadt Landshut am 09.11.2023

    Stichwörter

    Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English