Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

    Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

    Beschreibung

    In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.

    Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.

    Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).

    Hinweise für Pfaffenhofen a.d.Ilm: Ergänzung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Online-Dienst

    Antrag auf Sondernutzung für Versorgungsleitungen

    ID: L100042_78272.-102957

    Beschreibung

    Jede Art von baulichen Eingriffen in öffentliche Flächen muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt werden. Der Antrag auf Sondernutzung ist mindestens 2 Wochen vor Baubeginn zu stellen

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 1 - Sg. 12 - Kreiseigener Tiefbau - Kreisbauhof (LRA PAF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederscheyerer Str. 61

    85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Postfachadresse

    Postfach 1451

    85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mo - Do nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

    Aufgrund der Corona-Lage ist derzeit immer eine Terminvereinbarung notwendig.

    Kontakt

    E-Mail: tiefbauverwaltung@landratsamt-paf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/870880226186Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8441 27-414

    Fax: +49 8441 27-13414

    Internet

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    Gemeinde Schweitenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 29

    85301 Schweitenkirchen

    Postanschrift

    Hauptstraße 29

    85301 Schweitenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-schweitenkirchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42441114718Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42441114718Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8444 9275-0

    Fax: +49 8444 9275-26

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    Staatliches Bauamt Ingolstadt (StBA IN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbrachtstr. 20

    85049 Ingolstadt

    Postfachadresse

    Postfach 21 04 61

    85019 Ingolstadt

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stbain.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40332701136Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40332701136Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 9346-0

    Fax: +49 841 9346-299

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    Voraussetzungen

    Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.

    Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.

    Fristen

    Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.

    Kosten

    Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024

    Hinweise für Pfaffenhofen a.d.Ilm: Ergänzung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm am 04.07.2024

    Stichwörter

    Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen

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