Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Beschreibung
In den Verträgen können z. B. die Dokumentation der Leitungen, die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und –kosten bei Änderung der Straße sowie die technischen Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße nach der Leitungsverlegung geregelt werden.
Für die Aufgrabungen ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrliche Anordnung zu stellen.
Die Legung und Änderung von Telekommunikationsleitung sind gesondert im Telekommunikationsgesetz geregelt und bedürfen keiner Verträge, sondern einer Zustimmung (siehe unten verwandte Themen).
Hinweise für Pfaffenhofen a.d.Ilm: Ergänzung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Online-Dienst
Antrag auf Sondernutzung für Versorgungsleitungen
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Sondernutzung für VersorgungsleitungenJede Art von baulichen Eingriffen in öffentliche Flächen muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt werden. Der Antrag auf Sondernutzung ist mindestens 2 Wochen vor Baubeginn zu stellen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Abt. 1 - Sg. 12 - Kreiseigener Tiefbau - Kreisbauhof (LRA PAF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo - Do nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Aufgrund der Corona-Lage ist derzeit immer eine Terminvereinbarung notwendig.
Kontakt
E-Mail: tiefbauverwaltung@landratsamt-paf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/870880226186Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 27-414
Fax: +49 8441 27-13414
Internet
Gemeinde Schweitenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 29
85301 Schweitenkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-schweitenkirchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42441114718Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42441114718Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8444 9275-0
Fax: +49 8444 9275-26
Internet
Staatliches Bauamt Ingolstadt (StBA IN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 04 61
85019 Ingolstadt
Kontakt
E-Mail: poststelle@stbain.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40332701136Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40332701136Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 9346-0
Fax: +49 841 9346-299
Internet
Voraussetzungen
Sie sind ein Versorgungsunternehmen und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für den Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrag muss mit der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.
Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, für Gemeindestraßen die Gemeinde und für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten die Staatlichen Bauämter.
Fristen
Der Vertrag muss vor der Baumaßnahme geschlossen werden. Daher ist auf eine rechtzeitige Antragstellung zu achten.
Kosten
Die vom Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten werden im Vertrag vereinbart.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.08.2024
Hinweise für Pfaffenhofen a.d.Ilm: Ergänzung: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm am 04.07.2024
Stichwörter
Bauanker, Gestattungsentgelt, Gestattungsvertrag, Kabel, Kabelverlegungen, Leitungsrechte, Nutzungsentgelt, Rohrleitungen, Sondernutzung, Überspannungen