Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Beschreibung
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu stellen. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet.
Die Kaufpreissammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich und darf einschließlich der übersandten Unterlagen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Dies gilt etwa für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind. Grundstücksbezogene Auskünfte (d.h. mit Angabe von Flurnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, Namen und Anschriften der Vertragsparteien dürfen nicht mitgeteilt werden.
Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung (mehr dazu siehe "Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertauskünfte" unter "Verwandte Themen"). Die Gutachterausschüsse erstellen außerdem auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke (mehr dazu siehe "Grundstückswerte; Ermittlung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienst
Kaufpreissammlung; Auskunft beantragen
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Online erledigen
- Kaufpreissammlung; Auskunft beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: gutachterausschuss@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3312318051512Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-1312
Fax: +49 9131 86-1311
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 10 f. Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGAV)
- Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 21.08.2023