Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen.

    Beschreibung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu stellen. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet.

    Die Kaufpreissammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich und darf einschließlich der übersandten Unterlagen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Dies gilt etwa für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind. Grundstücksbezogene Auskünfte (d.h. mit Angabe von Flurnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, Namen und Anschriften der Vertragsparteien dürfen nicht mitgeteilt werden.

    Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung (mehr dazu siehe "Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertauskünfte" unter "Verwandte Themen"). Die Gutachterausschüsse erstellen außerdem auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke (mehr dazu siehe "Grundstückswerte; Ermittlung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Landratsamt Bayreuth

    Online-Dienst

    Kaufpreissammlung - Auskunft online beantragen

    ID: L100042_87123.-48182

    Beschreibung

    Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung stellen. Die Auskunft wird postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.

    Online erledigen

    • Kaufpreissammlung - Auskunft online beantragen

      Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung stellen. Die Auskunft wird postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bayreuth - Geschäftsbereich 4 - Bauen, Umwelt (LRA BT)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markgrafenallee 5

    95448 Bayreuth

    Postanschrift

    95440 Bayreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr


    Eine Vorsprache ohne Termin verursacht längere Wartezeiten und ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Bürger mit einem Termin werden bevorzugt behandelt, wir bitten Sie deshalb, einen Termin zu vereinbaren.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-bt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/756845324939Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 728-0

    Fax: +49 921 728-880

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr 20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 25.11.2024

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Landratsamt Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bayreuth am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English