Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Beschreibung
Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu stellen. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet.
Die Kaufpreissammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich und darf einschließlich der übersandten Unterlagen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Dies gilt etwa für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind. Grundstücksbezogene Auskünfte (d.h. mit Angabe von Flurnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, Namen und Anschriften der Vertragsparteien dürfen nicht mitgeteilt werden.
Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung (mehr dazu siehe "Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertauskünfte" unter "Verwandte Themen"). Die Gutachterausschüsse erstellen außerdem auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke (mehr dazu siehe "Grundstückswerte; Ermittlung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Landratsamt Regensburg
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung von Auskünften aus der KaufpreissammlungMit diesem Online-Verfahren können Sie einen Antrag auf Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung (für Sachverständige) nach § 195 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Fragenbogen zur Führung der Kaufpreissammlung
Beschreibung
Online erledigen
- Fragenbogen zur Führung der KaufpreissammlungMit diesem Online-Verfahren können Sie den Fragebogen zur Führung der Kaufpreissammlung ausfüllen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Regensburg (LRA R)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120329
93025 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Besondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde
(Kfz-Zulasssung, Führerscheinstelle):
Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr,
Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr,
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landratsamt-regensburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49109134426Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49109134426Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 4009-0
Fax: +49 941 4009-299
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 10 f. Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGAV)
- Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024
Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Landratsamt Regensburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Regensburg am 24.07.2024