Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen.

    Beschreibung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu stellen. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet.

    Die Kaufpreissammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich und darf einschließlich der übersandten Unterlagen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Dies gilt etwa für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind. Grundstücksbezogene Auskünfte (d.h. mit Angabe von Flurnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, Namen und Anschriften der Vertragsparteien dürfen nicht mitgeteilt werden.

    Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung (mehr dazu siehe "Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertauskünfte" unter "Verwandte Themen"). Die Gutachterausschüsse erstellen außerdem auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke (mehr dazu siehe "Grundstückswerte; Ermittlung" unter "Verwandte Themen").

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Online-Dienst

    Kaufpreissammlung - Auskunft online beantragen

    ID: L100042_48189.-81342

    Beschreibung

    Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung stellen. Die Auskunft wird postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.

    Online erledigen

    • Kaufpreissammlung - Auskunft online beantragen

      Sie können bei dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte online einen Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung stellen. Die Auskunft wird postalisch an Sie versandt und ggf. an Ihr BayernID-Postfach übermittelt.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (LRA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Töginger Straße 18

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

    Kontakt

    E-Mail: gutachterausschuss@lra-mue.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4122545335501Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

    Fax: +49 8631 699-699

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr 20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 25.11.2024

    Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English