Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben

    Die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) berät als Beratungs- und Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.

    Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) empfohlen.

     

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Online-Dienst

    Online-Terminvereinbarung im Bauverwaltungs- und Umweltamt

    ID: L100042_87053.-109025

    Beschreibung

    Kommen Sie, wenn es Ihnen gerade passt: Ihren individuellen Termin im Bauverwaltungs- und Umweltamt können Sie bequem online vereinbaren.

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Stadt Coburg - Wohnraumförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Steingasse 18

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Kontakt

    E-Mail: wohnungswesen@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7176100749501Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-1605

    Fax: +49 9561 89-61605

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 08.12.2023

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 23.01.2024

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