Störung der Straßenbeleuchtung

    Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

    Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

    Beschreibung

    Da Beleuchtungspflichten anderer nur im Einzelfall bestehen, erfolgt die Straßenbeleuchtung in der Regel durch die Gemeinden. Die gemeindliche Verpflichtung besteht in diesem Fall für alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen, auch für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen.

    Die Beleuchtung im Verkehrsraum soll für den Verkehrsteilnehmer, besonders für den Fußgänger, die Möglichkeit schaffen, den Verlauf und die Begrenzung der Straßen, der Wege, von Plätzen und Zugängen, sowie Gefahrenstellen und Hindernisse leicht und rechtzeitig zu erkennen.

    Eine allgemeine Regel für den Umfang und die Dauer der Straßenbeleuchtung lässt sich aber nicht aufstellen. Das Maß der Beleuchtungspflicht ist abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der jeweiligen Straße für den Verkehr, aber auch von der Größe der Gemeinde und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch die Lage der jeweiligen Straße im Gemeindegebiet spielt eine Rolle. Vor diesem Hintergrund kann im Einzelfall auch eine stundenweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht in Betracht kommen. Gemeinden haben dann die Straßenlaternen innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht die ganze Nacht brennen, mit einem roten Ring zu kennzeichnen.

    Für Meldungen über defekte Straßenlampen sind Ihnen die Gemeinden dankbar.

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Online-Dienst

    Mängelmelder der Stadt Coburg

    ID: L100042_58348.-89233

    Beschreibung

    Über Sag’s Coburg können Sie uns Schaden und Mängel im öffentlichen Raum – sei es in Parks & öffentlichen Grünflächen, auf öffentlichen Plätzen oder Straßen und Wegen – schnell und bequem mitteilen.

    Online erledigen

    • Mängelmelder der Stadt Coburg
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    Ansprechpartner

    Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) - SG 240 - Straßenbeleuchtung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bamberger Straße 2-6

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 30 42

    96419 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@ceb-coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/382287607986Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 749-5555

    Fax: +49 9561 749-5888

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024

    Hinweise für Coburg: Ergänzung: Stadt Coburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Coburg am 19.01.2024

    Sprachversion

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