Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen
Beschreibung
Da Beleuchtungspflichten anderer nur im Einzelfall bestehen, erfolgt die Straßenbeleuchtung in der Regel durch die Gemeinden. Die gemeindliche Verpflichtung besteht in diesem Fall für alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen, auch für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen.
Die Beleuchtung im Verkehrsraum soll für den Verkehrsteilnehmer, besonders für den Fußgänger, die Möglichkeit schaffen, den Verlauf und die Begrenzung der Straßen, der Wege, von Plätzen und Zugängen, sowie Gefahrenstellen und Hindernisse leicht und rechtzeitig zu erkennen.Eine allgemeine Regel für den Umfang und die Dauer der Straßenbeleuchtung lässt sich aber nicht aufstellen. Das Maß der Beleuchtungspflicht ist abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der jeweiligen Straße für den Verkehr, aber auch von der Größe der Gemeinde und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch die Lage der jeweiligen Straße im Gemeindegebiet spielt eine Rolle. Vor diesem Hintergrund kann im Einzelfall auch eine stundenweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht in Betracht kommen. Gemeinden haben dann die Straßenlaternen innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht die ganze Nacht brennen, mit einem roten Ring zu kennzeichnen.
Für Meldungen über defekte Straßenlampen sind Ihnen die Gemeinden dankbar.
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
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Mängelmelder der Stadt Bayreuth
Beschreibung
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- Mängelmelder der Stadt BayreuthMit unserem Online-Mängelmelder oder der App der Stadt Bayreuth mit dem Modul „Mängelmelder“ können Sie Beschwerden und Anregungen direkt an die Stadt schicken. Unsere Dienststellen werten Ihre Mitteilung aus, benachrichtigen Sie umgehend und versuchen, so schnell wie möglich für Abhilfe zu sorgen. Die Mängelkarte zur Meldung von Mängeln in Papierform gibt es auch in gedruckter Form. Sie liegt bei den Bürgerdiensten in beiden Rathäusern aus.
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Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 18.01.2024