Störung der Straßenbeleuchtung

    Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

    Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

    Beschreibung

    Da Beleuchtungspflichten anderer nur im Einzelfall bestehen, erfolgt die Straßenbeleuchtung in der Regel durch die Gemeinden. Die gemeindliche Verpflichtung besteht in diesem Fall für alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen, auch für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen.

    Die Beleuchtung im Verkehrsraum soll für den Verkehrsteilnehmer, besonders für den Fußgänger, die Möglichkeit schaffen, den Verlauf und die Begrenzung der Straßen, der Wege, von Plätzen und Zugängen, sowie Gefahrenstellen und Hindernisse leicht und rechtzeitig zu erkennen.

    Eine allgemeine Regel für den Umfang und die Dauer der Straßenbeleuchtung lässt sich aber nicht aufstellen. Das Maß der Beleuchtungspflicht ist abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der jeweiligen Straße für den Verkehr, aber auch von der Größe der Gemeinde und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch die Lage der jeweiligen Straße im Gemeindegebiet spielt eine Rolle. Vor diesem Hintergrund kann im Einzelfall auch eine stundenweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht in Betracht kommen. Gemeinden haben dann die Straßenlaternen innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht die ganze Nacht brennen, mit einem roten Ring zu kennzeichnen.

    Für Meldungen über defekte Straßenlampen sind Ihnen die Gemeinden dankbar.

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Online-Dienst

    Mängelmelder der Stadt Bayreuth

    ID: L100042_57610.-88825

    Beschreibung

    Mit unserem Online-Mängelmelder oder der App der Stadt Bayreuth mit dem Modul „Mängelmelder“ können Sie Beschwerden und Anregungen direkt an die Stadt schicken. Unsere Dienststellen werten Ihre Mitteilung aus, benachrichtigen Sie umgehend und versuchen, so schnell wie möglich für Abhilfe zu sorgen. Die Mängelkarte zur Meldung von Mängeln in Papierform gibt es auch in gedruckter Form. Sie liegt bei den Bürgerdiensten in beiden Rathäusern aus.

    Online erledigen

    • Mängelmelder der Stadt Bayreuth
      Mit unserem Online-Mängelmelder oder der App der Stadt Bayreuth mit dem Modul „Mängelmelder“ können Sie Beschwerden und Anregungen direkt an die Stadt schicken. Unsere Dienststellen werten Ihre Mitteilung aus, benachrichtigen Sie umgehend und versuchen, so schnell wie möglich für Abhilfe zu sorgen. Die Mängelkarte zur Meldung von Mängeln in Papierform gibt es auch in gedruckter Form. Sie liegt bei den Bürgerdiensten in beiden Rathäusern aus.

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7318331309483Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024

    Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 18.01.2024

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