Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen
Beschreibung
Da Beleuchtungspflichten anderer nur im Einzelfall bestehen, erfolgt die Straßenbeleuchtung in der Regel durch die Gemeinden. Die gemeindliche Verpflichtung besteht in diesem Fall für alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen, auch für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen.
Die Beleuchtung im Verkehrsraum soll für den Verkehrsteilnehmer, besonders für den Fußgänger, die Möglichkeit schaffen, den Verlauf und die Begrenzung der Straßen, der Wege, von Plätzen und Zugängen, sowie Gefahrenstellen und Hindernisse leicht und rechtzeitig zu erkennen.Eine allgemeine Regel für den Umfang und die Dauer der Straßenbeleuchtung lässt sich aber nicht aufstellen. Das Maß der Beleuchtungspflicht ist abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der jeweiligen Straße für den Verkehr, aber auch von der Größe der Gemeinde und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch die Lage der jeweiligen Straße im Gemeindegebiet spielt eine Rolle. Vor diesem Hintergrund kann im Einzelfall auch eine stundenweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung in der Nacht in Betracht kommen. Gemeinden haben dann die Straßenlaternen innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht die ganze Nacht brennen, mit einem roten Ring zu kennzeichnen.
Für Meldungen über defekte Straßenlampen sind Ihnen die Gemeinden dankbar.
Hinweise für Sonstiges (092770139000): Ergänzung: Gemeinde Postmünster
Online-Dienst
Defekte Straßenleuchte melden
Beschreibung
Online erledigen
- Defekte Straßenleuchte meldenSie haben hier die Möglichkeit, eine defekte Straßenleuchte im Gemeindegebiet online zu melden. Das Bayernwerk wird sich dann zeitnah um eine Reparatur kümmern.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gemeinde Postmünster
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 23
84389 Postmünster
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@postmuenster.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52663498683Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52663498683Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8561 9849-0
Fax: +49 8561 9849-29
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 51 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)Gemeindliche Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, Verordnungsermächtigung
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 28.02.2025
Hinweise für Sonstiges (092770139000): Ergänzung: Gemeinde Postmünster
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Postmünster am 04.03.2024