Öffentlicher Auftrag Vergabe

    Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

    Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

    Beschreibung

    Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").

    Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV),  Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").

    Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    Online-Dienst

    Aufnahme in die städtischen Branchenlisten zu Vergabezwecken

    ID: L100042_144800.-142438

    Beschreibung

    Die Stadt Bad Kissingen beauftragt eine Vielzahl von Beschaffungen und Leistungen im unteren Auftragswertbereich, die über Freihändige Vergabe bzw. Direktauftrag vergeben werden. Dazu werden Unternehmen angesprochen, die von der Stadt in Branchenlisten aufgenommen wurden. Sofern Sie Interesse haben, in diese städtischen Listen aufgenommen zu werden, bitten wir Sie das dafür vorgesehene Online-Formular vollständig auszufüllen.

    Online erledigen

    • Aufnahme in die städtischen Branchenlisten zu Vergabezwecken

      Die Stadt Bad Kissingen beauftragt eine Vielzahl von Beschaffungen und Leistungen im unteren Auftragswertbereich, die über Freihändige Vergabe bzw. Direktauftrag vergeben werden. Dazu werden Unternehmen angesprochen, die von der Stadt in Branchenlisten aufgenommen wurden. Sofern Sie Interesse haben, in diese städtischen Listen aufgenommen zu werden, bitten wir Sie das dafür vorgesehene Online-Formular vollständig auszufüllen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Bad Kissingen - Stabsstelle 3 - Zentrale Rechtsangelegenheiten, Vergabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 1

    97688 Bad Kissingen

    Postanschrift

    Bachstraße 1

    97688 Bad Kissingen

    Öffnungszeiten


    keine öffentlichen Öffnungszeiten
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rechtsamt@stadt.badkissingen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9269329975246Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 971 807-1030

    Fax: +49 971 807-1039

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten

    Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.08.2024

    Hinweise für Sonstiges (096720114000): Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

    Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Bad Kissingen am 04.12.2024

    Stichwörter

    Angebotseröffnung, Submission

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English