Öffentlicher Auftrag Vergabe

    Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

    Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

    Beschreibung

    Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").

    Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV),  Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").

    Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Online-Dienst

    Vergabeplattform für kommunale Aufträge

    ID: L100042_105888.-121889

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie die Ausschreibungen von Bau, Dienst- und Lieferleistungen über die zentrale Plattform www.vergabe.bayern.de effizienter gestalten.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

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    • Vergabeplattform für kommunale Aufträge

      Mit diesem Online-Antrag können Sie die Ausschreibungen von Bau, Dienst- und Lieferleistungen über die zentrale Plattform www.vergabe.bayern.de effizienter gestalten.

      Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Submissionsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten


    Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr

    Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: submissionsstelle@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8010985427510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2327

    Fax: +49 9131 86-2134

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten

    Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 21.08.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 04.01.2024

    Stichwörter

    Angebotseröffnung, Submission

    Sprachversion

    Deutsch

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