Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Beschreibung
Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").
Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").
Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Online-Dienste
Vergabeplattform der Landeshauptstadt München
Beschreibung
Sie können einen Überblick über die aktuellen Ausschreibungen, Bekanntmachungen und vergebenen Aufträge der Landeshauptstadt München bekommen. Ihr Angebot und Fragen zu Ausschreibungen können Sie hierüber ONLINE einreichen.
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- Vergabeplattform der Landeshauptstadt München
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Zusätzliche Technische Vorschriften für die Ausführung von Straßenbauarbeiten (ZTV Stra Mü)
Beschreibung
Die ZTV Stra Mü ist Vertragsbestandteil nahezu aller Ausschreibungen der Hauptabteilung Tiefbau. Hier können Sie sich nach der elektronischen Bezahlung die aktuelle ZTV Stra Mü herunterladen. Hierdurch entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 123 Euro.
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- Zusätzliche Technische Vorschriften für die Ausführung von Straßenbauarbeiten (ZTV Stra Mü)
Die ZTV Stra Mü ist Vertragsbestandteil nahezu aller Ausschreibungen der Hauptabteilung Tiefbau. Hier können Sie sich nach der elektronischen Bezahlung die aktuelle ZTV Stra Mü herunterladen. Hierdurch entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 123 Euro.
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Ansprechpartner
Landeshauptstadt München
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80313 München
Kontakt
E-Mail: rathaus@muenchen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88887100385Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 115
Fax: +49 89 233-26458
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 31 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
- § 30 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
- Vierter Teil - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Vergabe von Aufträgen im kommunalen BereichBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018
- Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
- Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung - VergStatVO)
Rechtsbehelf
Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten
Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.09.2023
Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München
Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 19.06.2023
Stichwörter
Angebotseröffnung, Submission