Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde
Beschreibung
Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Online-Dienst
Bauen & Wohnen Nürnberg - Schallschutzfenster
Beschreibung
Online erledigen
- Bauen & Wohnen Nürnberg - SchallschutzfensterMit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg den Einbau von Schallschutzfenstern in bestehenden Gebäuden an Hauptverkehrsstraßen, in denen Lärmwerte in Höhe von mindestens 67 dB(A) tagsüber oder mindestens 57 dB(A) nachts gemessen werden. Mit dieser Abfrage kann online ermittelt werden, welche Anwesen förderfähig sind. Je nach Lage zur Hauptverkehrsstrasse sind nicht alle Gebäudeteile gleich lärmbelastet. Ob deshalb die Fördervoraussetzungen für sämtliche Räume bzw. Wohnungen des Anwesens erfüllt sind, kann erst im Rahmen der Antragsprüfung abschließend festgestellt werden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Nürnberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40553755388Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40553755388Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 231-0
Fax: +49 911 231-4144
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 12.12.2023
Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 14.07.2023
Stichwörter
Förderung, Lärmschutzfensterprogramm, Lärmschwerpunkte, Schallschutzfenster, Schallschutzfensterprogramm, Zuschuss