Förderung für die Wohnungsmodernisierung von der Gemeinde BewilligungOnline erledigen

    Wohnungsmodernisierung; Unterstützung durch Gemeinde

    Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfen zur Wohnungsmodernisierung.

    Beschreibung

    Nähere Informationen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Gefördert werden Gebäude, die vom Lärm kommunaler Straßen betroffen sind und an denen ein Lärmindex LNight > 55 dB(A) kartiert wurde oder sich das Anwesen in einem der 19 Lärmschwerpunkte des Lärmaktionsplans 2020 der Stadt Erlangen befindet.

    Sofern die Voraussetzungen der Förderrichtlinie Lärmschutzfensterprogramm 2021 erfüllt werden, kann für den Einbau von schallgedämmten Fenstern und Fenstertüren ein Zuschuss beantragen werden. Der maximale Zuschuss kann bis zu 5.000 € je Wohneinheit betragen. Der Zuschusssatz beträgt 50 %.

    Den Lärmindex Ihrer Adresse können Sie unter "Weiterführende Links" ermitteln.

    Online-Dienste

    Antrag auf Förderung von Schallschutzmaßnahmen

    ID: L100042_76607.-101961

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie für den Einbau von schallgedämmten Fenstern und Fenstertüren einen Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass die Vorgaben der Förderrichtlinie Lärmschutzfensterprogramm 2021 erfüllt werden.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

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    • Antrag auf Förderung von Schallschutzmaßnahmen

      Mit diesem Online-Antrag können Sie für den Einbau von schallgedämmten Fenstern und Fenstertüren einen Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass die Vorgaben der Förderrichtlinie Lärmschutzfensterprogramm 2021 erfüllt werden.

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    Schallschutzfensterprogramm - Förderfähigkeit Ihrer Wohnadresse prüfen

    ID: L100042_127257.-101961

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie den Lärmindex Ihrer Adresse ermitteln.

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Abt. Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schuhstraße 40

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Schuhstraße 40

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: immissionsschutz@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3096431490507Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-1665

    Fax: +49 9131 86-2956

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 12.12.2023

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 27.06.2023

    Stichwörter

    Förderung, Lärmschutzfensterprogramm, Lärmschwerpunkte, Schallschutzfenster, Schallschutzfensterprogramm, Zuschuss

    Sprachversion

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