Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis

    Die Landkreise können verdiente Bürgerinnen oder verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.

    Beschreibung

    Ehemaligen Landrätinnen und Landräten kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.

    Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.

    Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

    Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg

    • Alle Bürger haben das Recht, Anregungen an die Vorschlagsberechtigten zu richten.

    • Vorschlagsberechtigt für die Verleihung einer Ehrung des Landkreises sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Mitglieder des Kreistags, Verbands- und Kreisvorsitzende der Vereine sowie katholische und evangelisch-lutherische Pfarrämter.

    • Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Verleihung eines Ordens oder Ehrenzeichens rechnen.

    • Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.

    • Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für die Verleihung einer Auszeichnung.

    • Die verdienstvolle Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein.

    • Für die Auszeichnung von Verdiensten muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein. Die Verdienste sollen daher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

    • Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll die vorgeschlagene Person nicht in den Vorgang einbezogen werden.

    • Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer Auszeichnung.

    Online-Dienste

    Ehrenamt - Vorschlag zur Verleihung der Ehrenplakette des Landkreises Miltenberg

    ID: L100042_81378.-105352

    Beschreibung

    Alle Bürger haben das Recht, Anregungen für eine Verleihung von Ehrenzeichen an die Vorschlagsberechtigten zu richten. Die Anregung kann online übermittelt werden.
    Die Vorschlagsberechtigten beraten über die abzugebenden Vorschläge und reichen diese beim Landrat ein.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ehrenamt - Vorschlag zur Verleihung des Ehrenpreises des Landkreises Miltenberg

    ID: L100042_81379.-105352

    Beschreibung

    Schlagen Sie eine:n verdiente:n Bürger:in zur Ehrung mit dem Ehrenpreis des Landkreises Miltenberg durch den/die Landrat/Landrätin online vor.

    Die vorgeschlagene Person muss die Voraussetzungen aus der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg erfüllen

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Miltenberg (LRA MIL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenstr. 2

    63897 Miltenberg

    Postfachadresse

    Postfach 1560

    63885 Miltenberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mil.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75998068416Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9371 501-0

    Fax: +49 9371 50179-270

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.

    Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg

    Die Voraussetzung zur Ehrung durch den Landkreis Miltenberg sind in der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg festglegt

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024

    Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Miltenberg am 03.07.2024

    Stichwörter

    Altlandrat, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Feuerwehr, Medaillen, Orden, Verdienstorden

    Sprachversion

    Deutsch

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