Kommunale Auszeichnung; Ehrungen durch den Landkreis
Die Landkreise können verdiente Bürgerinnen oder verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Ehemaligen Landrätinnen und Landräten kann die Ehrenbezeichnung "Altlandrat" oder "Altlandrätin" verliehen werden.
Die Landkreise können verdiente Persönlichkeiten mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen und Ähnlichem ehren.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger beim Landratsamt anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten beim Landkreis müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg
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Alle Bürger haben das Recht, Anregungen an die Vorschlagsberechtigten zu richten.
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Vorschlagsberechtigt für die Verleihung einer Ehrung des Landkreises sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Mitglieder des Kreistags, Verbands- und Kreisvorsitzende der Vereine sowie katholische und evangelisch-lutherische Pfarrämter.
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Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Verleihung eines Ordens oder Ehrenzeichens rechnen.
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Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
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Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für die Verleihung einer Auszeichnung.
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Die verdienstvolle Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein.
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Für die Auszeichnung von Verdiensten muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein. Die Verdienste sollen daher nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
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Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll die vorgeschlagene Person nicht in den Vorgang einbezogen werden.
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Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer Auszeichnung.
Online-Dienste
Ehrenamt - Vorschlag zur Verleihung der Ehrenplakette des Landkreises Miltenberg
Beschreibung
Alle Bürger haben das Recht, Anregungen für eine Verleihung von Ehrenzeichen an die Vorschlagsberechtigten zu richten. Die Anregung kann online übermittelt werden.
Die Vorschlagsberechtigten beraten über die abzugebenden Vorschläge und reichen diese beim Landrat ein.
Online erledigen
- Ehrenamt - Vorschlag zur Verleihung der Ehrenplakette des Landkreises Miltenberg
Alle Bürger haben das Recht, Anregungen für eine Verleihung von Ehrenzeichen an die Vorschlagsberechtigten zu richten. Die Anregung kann online übermittelt werden.
Die Vorschlagsberechtigten beraten über die abzugebenden Vorschläge und reichen diese beim Landrat ein.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ehrenamt - Vorschlag zur Verleihung des Ehrenpreises des Landkreises Miltenberg
Beschreibung
Schlagen Sie eine:n verdiente:n Bürger:in zur Ehrung mit dem Ehrenpreis des Landkreises Miltenberg durch den/die Landrat/Landrätin online vor.
Die vorgeschlagene Person muss die Voraussetzungen aus der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg erfüllen
Online erledigen
- Ehrenamt - Vorschlag zur Verleihung des Ehrenpreises des Landkreises Miltenberg
Schlagen Sie eine:n verdiente:n Bürger:in zur Ehrung mit dem Ehrenpreis des Landkreises Miltenberg durch den/die Landrat/Landrätin online vor.
Die vorgeschlagene Person muss die Voraussetzungen aus der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg erfüllen
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Ansprechpartner
Landratsamt Miltenberg (LRA MIL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1560
63885 Miltenberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-mil.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75998068416Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9371 501-0
Fax: +49 9371 50179-270
Internet
Voraussetzungen
Die Voraussetzung einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.
Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg
Die Voraussetzung zur Ehrung durch den Landkreis Miltenberg sind in der Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg festglegt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.02.2024
Hinweise für Miltenberg: Ergänzung: Landratsamt Miltenberg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Miltenberg am 03.07.2024
Stichwörter
Altlandrat, Auszeichnungen, besondere Verdienste, Ehrenamt, ehrenamtlich, Feuerwehr, Medaillen, Orden, Verdienstorden