Parkgebühren; Zahlung
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Beschreibung
Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können. Damit erleichtert die sog. Parkraumbewirtschaftung auch bei angespannter Parkraumsituation dem einzelnen Verkehrsteilnehmer das Finden eines Parkplatzes.
Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes ermächtigt die Landesregierungen zum Erlass entsprechender Gebührenverordnungen, sog. Parkgebührenordnungen. In Bayern wurde die Ermächtigung zum Erlass der Verordnungen an die örtlichen (Gemeinden) und unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Große Kreisstädte) weiterdelegiert.
Diese Gebührenordnungen gelten für das Parken auf gekennzeichneten öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen.
Auf Flächen, an denen kein straßenrechtlicher Gemeingebrauch besteht (z. B. private Parkplätze), können (höhere) zivilrechtliche Entgelte aufgrund privatrechtlicher Regelungen erhoben werden.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Online-Dienst
Beantragung eines Bewohnerparkausweis
Beschreibung
Online erledigen
- Beantragung eines BewohnerparkausweisZahlreiche innerstädtische Wohnquartiere in Fürth sind geprägt durch eingeschränkte Parkmöglichkeiten. Durch die Erschliessung spezieller Parkgebiete soll den Bewohnerinnen und Bewohnern das Parken erleichtert und somit zur Steigerung der Wohnqualität beigetragen werden. Für die sogenannten Bewohnerparkgebiete sind grüne Parkausweise notwendig, die im Straßenverkehrsamt ausgestellt werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Anwohner erhalten mit ihrem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern die Berechtigung im zugewiesenen Gebiet zu parken.
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Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Normenkontrollverfahren
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 12.06.2023