Parkgebühren; Zahlung

    Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

    Beschreibung

    Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können. Damit erleichtert die sog. Parkraumbewirtschaftung auch bei angespannter Parkraumsituation dem einzelnen Verkehrsteilnehmer das Finden eines Parkplatzes.

    Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes ermächtigt die Landesregierungen zum Erlass entsprechender Gebührenverordnungen, sog. Parkgebührenordnungen. In Bayern wurde die Ermächtigung zum Erlass der Verordnungen an die örtlichen (Gemeinden) und unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Große Kreisstädte) weiterdelegiert.

    Diese Gebührenordnungen gelten für das Parken auf gekennzeichneten öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen.

    Auf Flächen, an denen kein straßenrechtlicher Gemeingebrauch besteht (z. B. private Parkplätze), können (höhere) zivilrechtliche Entgelte aufgrund privatrechtlicher Regelungen erhoben werden.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Online-Dienst

    Beantragung eines Bewohnerparkausweis

    ID: L100042_134604.-134865

    Beschreibung

    Zahlreiche innerstädtische Wohnquartiere in Fürth sind geprägt durch eingeschränkte Parkmöglichkeiten. Durch die Erschliessung spezieller Parkgebiete soll den Bewohnerinnen und Bewohnern das Parken erleichtert und somit zur Steigerung der Wohnqualität beigetragen werden. Für die sogenannten Bewohnerparkgebiete sind grüne Parkausweise notwendig, die im Straßenverkehrsamt ausgestellt werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Anwohner erhalten mit ihrem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern die Berechtigung im zugewiesenen Gebiet zu parken.

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    • Beantragung eines Bewohnerparkausweis
      Zahlreiche innerstädtische Wohnquartiere in Fürth sind geprägt durch eingeschränkte Parkmöglichkeiten. Durch die Erschliessung spezieller Parkgebiete soll den Bewohnerinnen und Bewohnern das Parken erleichtert und somit zur Steigerung der Wohnqualität beigetragen werden. Für die sogenannten Bewohnerparkgebiete sind grüne Parkausweise notwendig, die im Straßenverkehrsamt ausgestellt werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Anwohner erhalten mit ihrem Ausweis keinen bestimmten Parkplatz, sondern die Berechtigung im zugewiesenen Gebiet zu parken.

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Stadt Fürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 88

    90762 Fürth

    Postanschrift

    90744 Fürth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=23775978388Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23775978388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-0

    Fax: +49 911 974-1163

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Normenkontrollverfahren

    Kosten

    Die Parkgebührenhöhe unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Für das Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge können Vergünstigungen vorgesehen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English