Parkgebühren; Zahlung

    Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

    Beschreibung

    Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können. Damit erleichtert die sog. Parkraumbewirtschaftung auch bei angespannter Parkraumsituation dem einzelnen Verkehrsteilnehmer das Finden eines Parkplatzes.

    Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes ermächtigt die Landesregierungen zum Erlass entsprechender Gebührenverordnungen, sog. Parkgebührenordnungen. In Bayern wurde die Ermächtigung zum Erlass der Verordnungen an die örtlichen (Gemeinden) und unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Große Kreisstädte) weiterdelegiert.

    Diese Gebührenordnungen gelten für das Parken auf gekennzeichneten öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen.

    Auf Flächen, an denen kein straßenrechtlicher Gemeingebrauch besteht (z. B. private Parkplätze), können (höhere) zivilrechtliche Entgelte aufgrund privatrechtlicher Regelungen erhoben werden.

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Online-Dienste

    Fahrradgarage - Platz buchen und bezahlen

    ID: L100042_197683.-169466

    Beschreibung

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    Handyparken in Ansbach

    ID: L100042_197679.-169466

    Beschreibung

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    • Handyparken in Ansbach
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    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Platz 1

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 26

    91522 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: stadt@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90220424387Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-0

    Fax: +49 981 51-303

    Internet

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Normenkontrollverfahren

    Kosten

    Die Parkgebührenhöhe unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Für das Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge können Vergünstigungen vorgesehen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 30.04.2024

    Sprachversion

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