Parkgebühren; Zahlung

    Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

    Beschreibung

    Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können. Damit erleichtert die sog. Parkraumbewirtschaftung auch bei angespannter Parkraumsituation dem einzelnen Verkehrsteilnehmer das Finden eines Parkplatzes.

    Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes ermächtigt die Landesregierungen zum Erlass entsprechender Gebührenverordnungen, sog. Parkgebührenordnungen. In Bayern wurde die Ermächtigung zum Erlass der Verordnungen an die örtlichen (Gemeinden) und unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Große Kreisstädte) weiterdelegiert.

    Diese Gebührenordnungen gelten für das Parken auf gekennzeichneten öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen.

    Auf Flächen, an denen kein straßenrechtlicher Gemeingebrauch besteht (z. B. private Parkplätze), können (höhere) zivilrechtliche Entgelte aufgrund privatrechtlicher Regelungen erhoben werden.

    Hinweise für Amberg: Ergänzung: Stadt Amberg

    Sie können für die Bereiche Kräuterwiese, Ruoffstraße, Schießstätteweg und Georg-Grammer-Straße Monats-/Jahresparkerlaubnisse online beantragen. Die Ausgabe erfolgt dann direkt in der Verkehrsbehörde gegen Zahlung in bar oder mit EC-Karte. Eine Zusendung der Monats-/Jahresparkerlaubnis per Post und eine Überweisung der Gebühr ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung einer Parkerlaubnis

    ID: L100042_68313.-95536

    Beschreibung

    Sie können für die Bereiche Kräuterwiese, Ruoffstraße, Schießstätteweg und Georg-Grammer-Straße Monats-/Jahresparkerlaubnisse online beantragen. Die Ausgabe erfolgt dann direkt in der Verkehrsbehörde gegen Zahlung in bar oder mit EC-Karte. Eine Zusendung der Monats-/Jahresparkerlaubnis per Post und eine Überweisung der Gebühr ist nicht möglich.

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    • Antrag auf Ausstellung einer Parkerlaubnis
      Sie können für die Bereiche Kräuterwiese, Ruoffstraße, Schießstätteweg und Georg-Grammer-Straße Monats-/Jahresparkerlaubnisse online beantragen. Die Ausgabe erfolgt dann direkt in der Verkehrsbehörde gegen Zahlung in bar oder mit EC-Karte. Eine Zusendung der Monats-/Jahresparkerlaubnis per Post und eine Überweisung der Gebühr ist nicht möglich.

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    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72775985386Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 9621 10-0

    Fax: +49 9621 10-1203

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Normenkontrollverfahren

    Kosten

    Die Parkgebührenhöhe unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Für das Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge können Vergünstigungen vorgesehen werden.

    Hinweise für Amberg: Ergänzung: Stadt Amberg

    Die Gebühr für eine Monatsparkerlaubnis beträgt pro Monat 15,00 €, für eine Halbjahresparkerlaubnis 70,00 € , für eine Jahresparkerlaubnis 120,00 €. Die Ausgabe erfolgt dann direkt in der Verkehrsbehörde gegen Zahlung in bar oder mit EC-Karte. Eine Zusendung der Monats-/Jahresparkerlaubnis per Post und eine Überweisung der Gebühr ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024

    Hinweise für Amberg: Ergänzung: Stadt Amberg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Amberg am 04.01.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English