Parkgebühren; Zahlung
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Beschreibung
Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können. Damit erleichtert die sog. Parkraumbewirtschaftung auch bei angespannter Parkraumsituation dem einzelnen Verkehrsteilnehmer das Finden eines Parkplatzes.
Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes ermächtigt die Landesregierungen zum Erlass entsprechender Gebührenverordnungen, sog. Parkgebührenordnungen. In Bayern wurde die Ermächtigung zum Erlass der Verordnungen an die örtlichen (Gemeinden) und unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Große Kreisstädte) weiterdelegiert.
Diese Gebührenordnungen gelten für das Parken auf gekennzeichneten öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen.
Auf Flächen, an denen kein straßenrechtlicher Gemeingebrauch besteht (z. B. private Parkplätze), können (höhere) zivilrechtliche Entgelte aufgrund privatrechtlicher Regelungen erhoben werden.
Hinweise für Amberg: Ergänzung: Stadt Amberg
Online-Dienst
Antrag auf Ausstellung einer Parkerlaubnis
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Ausstellung einer ParkerlaubnisSie können für die Bereiche Kräuterwiese, Ruoffstraße, Schießstätteweg und Georg-Grammer-Straße Monats-/Jahresparkerlaubnisse online beantragen. Die Ausgabe erfolgt dann direkt in der Verkehrsbehörde gegen Zahlung in bar oder mit EC-Karte. Eine Zusendung der Monats-/Jahresparkerlaubnis per Post und eine Überweisung der Gebühr ist nicht möglich.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Amberg
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92211 Amberg
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Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Normenkontrollverfahren
Kosten
Hinweise für Amberg: Ergänzung: Stadt Amberg
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024
Hinweise für Amberg: Ergänzung: Stadt Amberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Amberg am 04.01.2024