Parkgebühren; Zahlung
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Beschreibung
Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können. Damit erleichtert die sog. Parkraumbewirtschaftung auch bei angespannter Parkraumsituation dem einzelnen Verkehrsteilnehmer das Finden eines Parkplatzes.
Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes ermächtigt die Landesregierungen zum Erlass entsprechender Gebührenverordnungen, sog. Parkgebührenordnungen. In Bayern wurde die Ermächtigung zum Erlass der Verordnungen an die örtlichen (Gemeinden) und unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Große Kreisstädte) weiterdelegiert.
Diese Gebührenordnungen gelten für das Parken auf gekennzeichneten öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen.
Auf Flächen, an denen kein straßenrechtlicher Gemeingebrauch besteht (z. B. private Parkplätze), können (höhere) zivilrechtliche Entgelte aufgrund privatrechtlicher Regelungen erhoben werden.
Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen
Autofahrer in Pfarrkirchen können ihre Parkscheine auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen im Innenstadtbereich und in der Tiefgarage am Marienplatz mit dem Smartphone lösen. Hierfür benötigen Sie die App für das digitale Parken des Kooperationspartners Parkster.
Online-Dienst
Parken per App mit digitalem Parkschein
Beschreibung
Online erledigen
- Parken per App mit digitalem ParkscheinSie können mit der Parkster App Parkscheine bargeldlos und bequem per Handy lösen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Pfarrkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: poststelle@pfarrkirchen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=71108980459Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71108980459Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8561 306-5119
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG)Gebühren
- § 10 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)Parkgebühren
- § 3 Abs. 4 Nr. 4 Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)
Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Normenkontrollverfahren
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024
Hinweise für Sonstiges (092770138000): Ergänzung: Stadt Pfarrkirchen
Fachlich freigegeben durch Stadt Pfarrkirchen am 07.02.2024