Parkgebühren; Zahlung

    Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

    Beschreibung

    Parkuhren und Parkscheinautomaten sind vor allem dort anzuordnen, wo kein ausreichender Parkraum vorhanden ist und deshalb erreicht werden muss, dass möglichst viele Fahrzeuge nacheinander für möglichst kurze genau begrenzte Zeit parken können. Damit erleichtert die sog. Parkraumbewirtschaftung auch bei angespannter Parkraumsituation dem einzelnen Verkehrsteilnehmer das Finden eines Parkplatzes.

    Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes ermächtigt die Landesregierungen zum Erlass entsprechender Gebührenverordnungen, sog. Parkgebührenordnungen. In Bayern wurde die Ermächtigung zum Erlass der Verordnungen an die örtlichen (Gemeinden) und unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Große Kreisstädte) weiterdelegiert.

    Diese Gebührenordnungen gelten für das Parken auf gekennzeichneten öffentlichen Wegen und Plätzen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen.

    Auf Flächen, an denen kein straßenrechtlicher Gemeingebrauch besteht (z. B. private Parkplätze), können (höhere) zivilrechtliche Entgelte aufgrund privatrechtlicher Regelungen erhoben werden.

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Online-Dienste

    Parken - Mängelmelder für Parkeinrichtungen (IFG)

    ID: L100042_106021.-121952

    Beschreibung

    Wir kontrollieren regelmäßig all unsere Parkeinrichtungen, trotzdem kann es einmal vorkommen, dass wir etwas übersehen. Wir freuen uns über Ihre Hinweise, wenn etwas nicht ordnungsgemäß funktioniert, kaputt ist oder Ähnliches. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch mit Fotos dokumentieren und diese hier hochladen. Wir gehen der Sache gerne nach.

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    • Parken - Mängelmelder für Parkeinrichtungen (IFG)
      Wir kontrollieren regelmäßig all unsere Parkeinrichtungen, trotzdem kann es einmal vorkommen, dass wir etwas übersehen. Wir freuen uns über Ihre Hinweise, wenn etwas nicht ordnungsgemäß funktioniert, kaputt ist oder Ähnliches. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch mit Fotos dokumentieren und diese hier hochladen. Wir gehen der Sache gerne nach.

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    Parken - ParkIN Serviceportal (IFG)

    ID: L100042_106020.-121952

    Beschreibung

    Hier finden Sie das Onlineportal für alle Parkservices der IFG zum drahtlosen Bezahlen und mehr.

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Stadt Ingolstadt - Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    85049 Ingolstadt

    Postanschrift

    85047 Ingolstadt

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ingolstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5007575890435Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-1511

    Fax: +49 841 305-1509

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Normenkontrollverfahren

    Kosten

    Die Parkgebührenhöhe unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Für das Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge können Vergünstigungen vorgesehen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Stadt Ingolstadt

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ingolstadt am 04.01.2024

    Sprachversion

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