Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der OrtschaftOnline erledigen

    Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

    Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Bei bestimmten öffentlichen Straßen, vor allem Fußgängerzonen, tritt hierzu der sog. "kommunikative Gemeingebrauch".

    Jede über den Gemeingebrauch hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich.

    Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig:

    • Eine Sondernutzungserlaubnis ist z. B. erforderlich für das Aufstellen von Verkaufsbuden, Verkaufsständen, Warenautomaten oder von Tischen und Stühlen oder von Fahrradständern, z. B. vor Gaststätten.
    • Gleiches gilt für die Nutzung der Straße für sonstige gewerbliche Zwecke, z. B. die Verteilung von Werbematerial, die Durchführung von Verkaufsgesprächen, die Abwicklung von Verkaufsgeschäften - auch ohne die Benutzung fester Verkaufs- und Werbestände sowie Musikdarbietungen bzw. sog. Straßenkunst.
    • Bloße Meinungsäußerungen durch Verteilen von Schriften oder Handzetteln, durch Gespräche etc. ohne technische Hilfsmittel wie Infostände oder Plakatständer fallen dagegen im Allgemeinen unter den Gemeingebrauch. Dies hat vor allem Bedeutung für politische Aktivitäten.
    • Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann auch die Anbringung von Werbeschildern oder von Warenautomaten, die in den Luftraum über der Straße hineinragen, als erlaubnispflichtige Sondernutzung zu beurteilen sein.

    Entscheidend ist immer die Beurteilung des konkreten Einzelfalles. Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig mit der zuständigen Straßenbaubehörde in Verbindung zu setzen.

    Als öffentlich-rechtliche Sondernutzung gelten weiter Zufahrten zu Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage.

    Sportveranstaltungen wie Rallyes und Radrennen oder Stadtfeste stellen ebenfalls Sondernutzungen dar, wobei aber keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, wenn diese bereits einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung aufgrund des Straßenverkehrsrechts bedürfen.

    Gleiches gilt für Sondernutzungen, für die nach den Vorschriften des Baurechts eine Baugenehmigung erforderlich ist (z. B. Freischankflächen, ortsfeste Verkaufsstände).

    Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist eine Ermessensentscheidung; sie darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden, kann mit Auflagen versehen werden und ist in der Regel mit der Zahlung von Sondernutzungsgebühren verbunden.

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Online-Dienste

    Liegenschaftsverwaltung Nürnberg - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen Werbeaufsteller, Klappschilder, etc. Antrag

    ID: L100042_26717.-50425

    Beschreibung

    Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Anlässlich von Geschäftseröffnungen o.ä. kann für einen begrenzten Zeitraum die Aufstellung eines Werbeaufsteller/ Klappschilder als sog. "Kundenstopper" beantragt werden. Einzelheiten finden Sie in der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg.

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    Liegenschaftsverwaltung Nürnberg - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen befristet Antrag

    ID: L100042_26716.-50425

    Beschreibung

    Auch die vorübergehende Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus stellt grundsätzlich eine erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzung dar, die hier online beantragt werden kann. Einzelheiten finden Sie in der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg. Der Antrag muss alle benötigten Angaben wie Antragsteller, Datum und Größe bzw. Konzeptbeschreibung der geplanten Nutzung sowie den Anlass enthalten.

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    Liegenschaftsverwaltung Nürnberg - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen dauerhaft Antrag

    ID: L100042_26715.-50425

    Beschreibung

    Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, von Grün- und Wasserflächen, soweit diese Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht, ist eine kostenpflichtige Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. Einzelheiten finden Sie in der Sondernutzungssatzung der Stadt Nürnberg . Dem Antrag ist ein amtlicher Lageplan (Maßstab z. B. 1:100 oder 1:1000) beizufügen.

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    Öffentlicher Raum Nürnberg - Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung für Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche Erstantrag

    ID: L100042_17539.-50425

    Beschreibung

    Registrierte Baufirmen können hier Sondernutzungsanträge und Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung für Bau- und Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche online beantragen. Zur erstmaligen Registrierung nutzen Sie bitte das Formular "Öffentlicher Raum Nürnberg - Registrierung für elektronische Anträge auf Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung".

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    Öffentlicher Raum Nürnberg - Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung für Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche - Meldung im vereinfachten Verfahren als Antrag

    ID: L100042_17542.-50425

    Beschreibung

    Registrierte Baufirmen können hier im vereinfachten Verfahren Meldungen als Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Sondernutzung für Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche einreichen. Zur erstmaligen Registrierung nutzen Sie bitte das Formular "Öffentlicher Raum Nürnberg - Registrierung für elektronische Anträge auf Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung".

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    Öffentlicher Raum Nürnberg - Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung für Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche Verlängerung

    ID: L100042_17540.-50425

    Beschreibung

    Registrierte Baufirmen können hier die Genehmigungen einer Sondernutzung oder verkehrsrechtliche Anordnung für Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche online verlängern lassen. Zur erstmaligen Registrierung nutzen Sie bitte das Formular "Öffentlicher Raum Nürnberg - Registrierung für elektronische Anträge auf Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung".

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    Ansprechpartner

    Stadt Nürnberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    90403 Nürnberg

    Postanschrift

    Fünferplatz 2

    90403 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt.nuernberg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=40553755388Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40553755388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 231-0

    Fax: +49 911 231-4144

    Internet

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    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Kreisstraße, Gemeindestraße oder eine Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße, Staatsstraße oder Bundesstraße nicht für verkehrliche Zwecke, sondern für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde gestellt werden. Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig und für Gemeindestraßen die Gemeinde. Die Gemeinde ist auch generell zuständig für Sondernutzungen innerhalb der Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen.

    Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Art der beabsichtigten Benutzung und können von einer bloßen Beschreibung bis zur Vorlage von Bauplänen reichen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde.

    Fristen

    Die Sondernutzungserlaubnis muss vor Nutzungsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (abhängig von der Art der beabsichtigten Nutzung zwischen 2 und 4 Wochen vorher) ist daher erforderlich.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Sondernutzungen, durch die der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird, ist eine privatrechtliche Gestattung erforderlich. Hierzu zählt zum Beispiel das Verlegen von Leitungen, Kabeln oder Rohren. Zuständig für den Abschluss entsprechender Verträge ist ebenfalls die jeweilige Straßenbaubehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.01.2024

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 19.04.2024

    Stichwörter

    Außengastronomie, Bauchladen, Baugerüst, Bordstein, Bordsteinabsenkung, Erlaubnis für Veranstaltungen, Gewegüberfahrt, Grundstückszufahrt, öffentliche Verkehrsflächen, Plakat, Plakatierung, Plakatwerbung, Sondernutzung auf Straßen, Sondernutzung auf Plätzen, Sondernutzung öffentlicher Straßen, Sondernutzungsgebühr, Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis, Verkaufsstände, Verkauf vor dem Laden, Schild vor dem Laden, Volksfeste, Märkte, Straßenmusik, Markt, Warenauslagen, Verkaufsstände, Werbeverkaufsstände

    Sprachversion

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