Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Bei bestimmten öffentlichen Straßen, vor allem Fußgängerzonen, tritt hierzu der sog. "kommunikative Gemeingebrauch".
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig:
- Eine Sondernutzungserlaubnis ist z. B. erforderlich für das Aufstellen von Verkaufsbuden, Verkaufsständen, Warenautomaten oder von Tischen und Stühlen oder von Fahrradständern, z. B. vor Gaststätten.
- Gleiches gilt für die Nutzung der Straße für sonstige gewerbliche Zwecke, z. B. die Verteilung von Werbematerial, die Durchführung von Verkaufsgesprächen, die Abwicklung von Verkaufsgeschäften - auch ohne die Benutzung fester Verkaufs- und Werbestände sowie Musikdarbietungen bzw. sog. Straßenkunst.
- Bloße Meinungsäußerungen durch Verteilen von Schriften oder Handzetteln, durch Gespräche etc. ohne technische Hilfsmittel wie Infostände oder Plakatständer fallen dagegen im Allgemeinen unter den Gemeingebrauch. Dies hat vor allem Bedeutung für politische Aktivitäten.
- Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann auch die Anbringung von Werbeschildern oder von Warenautomaten, die in den Luftraum über der Straße hineinragen, als erlaubnispflichtige Sondernutzung zu beurteilen sein.
- Entscheidend ist immer die Beurteilung des konkreten Einzelfalles. Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig mit der zuständigen Straßenbaubehörde in Verbindung zu setzen.
Als öffentlich-rechtliche Sondernutzung gelten weiter Zufahrten zu Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen außerhalb der geschlossenen Ortslage. Bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis handelt es sich um eine Ermessensentscheidung; sie darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden, kann mit Auflagen versehen werden und ist in der Regel mit der Zahlung von Sondernutzungsgebühren verbunden.
Sportveranstaltungen wie Rallyes und Radrennen oder Stadtfeste stellen ebenfalls Sondernutzungen dar, wobei aber keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, wenn diese bereits einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung aufgrund des Straßenverkehrsrechts bedürfen. Gleiches gilt für Sondernutzungen, für die nach den Vorschriften des Baurechts eine Baugenehmigung erforderlich ist (z. B. Freischankflächen, ortsfeste Verkaufsstände).
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung
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- Antrag auf Erteilung einer SondernutzungWenn Sie div. Gegenstände für Baustellen (Gerüst, Schuttmulde, Container, Bauwagen, Kran etc.) aufstellen benötigen Sie eine Sondernutzung.
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Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Freischankflächen, Plakat- und Warenständer
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- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Freischankflächen, Plakat- und WarenständerSie können eine Sondernutzungserlaubnis für Freischankflächen, Plakat- und Warenständer online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Handel
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- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für HandelSie können eine Sondernutzungserlaubnis für Handel online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufbrechen
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Wenn Sie für diverse Gründe (Kanalleitung, Wasserleitung, Gasleitung, Kabelleitung) den öffentlichen Grund aufbrechen müssen ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese können Sie online beantragen.
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- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufbrechen
Wenn Sie für diverse Gründe (Kanalleitung, Wasserleitung, Gasleitung, Kabelleitung) den öffentlichen Grund aufbrechen müssen ist dafür eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese können Sie online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Bordsteinabsenkung
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- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur BordsteinabsenkungWenn für Ihr Grundstück eine Absenkung des Bordsteins erforderlich ist, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Sie können diese online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Gehwegabsenkung
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- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur GehwegabsenkungWenn für Ihr Grundstück eine Absenkung des Gehwegs erforderlich ist, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Sie können diese online beantragen.
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Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung, eines Infostandes, Flohmarktes
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- Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung, eines Infostandes, FlohmarktesSie können eine Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung, eines Informationsstandes, Flohmarktes etc. online beantragen.
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Sondernutzung nach Straßenrecht (kommunaler Bereich) online
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- Sondernutzung nach Straßenrecht (kommunaler Bereich) onlineSie können eine Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen sowie die Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund online beantragen.
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Ansprechpartner
Stadt Bayreuth - Amt für Öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101052
95410 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: Ordnungsamt@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7469331302483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 25-0
Fax: +49 921 25-1770
Internet
Voraussetzungen
Sie möchten eine Kreisstraße, Gemeindestraße oder eine Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße, Staatsstraße oder Bundesstraße nicht für verkehrliche Zwecke, sondern für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 18, 18a, 18b, 19, 21, 22, 22a Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)Abschnitt 3 - Gemeingebrauch und Sondernutzung
- Art. 18b Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)Unerlaubte Sondernutzung
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)Sondernutzungen; Verordnungsermächtigung
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis muss bei der jeweils zuständigen Straßenbaubehörde gestellt werden. Für Kreisstraßen ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig und für Gemeindestraßen die Gemeinde. Die Gemeinde ist auch generell zuständig für Sondernutzungen innerhalb der Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen.
Die vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Art der beabsichtigten Benutzung und können von einer bloßen Beschreibung bis zur Vorlage von Bauplänen reichen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde.
Fristen
Kosten
Die Gebühren richten sich nach den Gebührensatzungen des Landkreises oder der Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Sondernutzungen, durch die der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird, ist eine privatrechtliche Gestattung erforderlich. Hierzu zählt zum Beispiel das Verlegen von Leitungen, Kabeln oder Rohren der öffentlichen Versorgung. Zuständig für den Abschluss entsprechender Verträge ist ebenfalls die jeweilige Straßenbaubehörde. Die Verlegung von Telekommunikationslinien ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 23.01.2025
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 07.10.2024
Stichwörter
Außengastronomie, Bauchladen, Baugerüst, Bordstein, Bordsteinabsenkung, Erlaubnis für Veranstaltungen, Gewegüberfahrt, Grundstückszufahrt, öffentliche Verkehrsflächen, Plakat, Plakatierung, Plakatwerbung, Sondernutzung auf Straßen, Sondernutzung auf Plätzen, Sondernutzung öffentlicher Straßen, Sondernutzungsgebühr, Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis, Verkaufsstände, Verkauf vor dem Laden, Schild vor dem Laden, Volksfeste, Märkte, Straßenmusik, Markt, Warenauslagen, Verkaufsstände, Werbeverkaufsstände