Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Straßenverkehr; Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung

    Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert und beschildert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich hierzu frühzeitig vor dem Beginn der Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

    Beschreibung

    Baustellen im Straßenraum und Baustellen neben dem Straßenraum, die sich auf den Verkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die Sicherungsmaßnahmen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitsstelle (Arbeitsbereich).
     
    Die Sicherungsmaßnahme "Beschilderung" ist von der Straßenverkehrsbehörde, bei Straßenbauarbeiten von der Straßenbaubehörde, anzuordnen. Der für die Baustelle verantwortliche Unternehmer muss sich frühzeitig vor dem Beginn solcher Arbeiten an die Straßenverkehrsbehörde wenden und eine Anordnung darüber einholen, wie die Baustelle vor allem mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind. Die Unternehmer sind verpflichtet, diese Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zu befolgen und, soweit der Betrieb von Lichtzeichenanlagen angeordnet ist, diese zu bedienen.

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Online-Dienst

    Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen

    ID: L100042_105869.-73297

    Beschreibung

    Sie können eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen (§ 45 Abs. 6 StVO) online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Verkehrsangelegenheiten - Fachbereich Straßenverkehrsordnung (LRA TÖL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1

    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: stvo@lra-toelz.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6612646132523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-258

    Fax: +49 8041 505-18258

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    Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Tölzer Str. 2

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    Postfachadresse

    Postfach 1145

    83677 Reichersbeuern

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Sa 10:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgreichersbeuern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=23885105816Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23885105816Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 8041 7822-20

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
    • auf den Einzelfall abgstimmter Verkehrszeichenplan

      Weitere im Einzelfall wichtige Unterlagen wie Umleitungsplan, Spartenpläne, Gestattungsvereinbarungen etc.

    Voraussetzungen

    Welche Beschilderung zur Sicherung einer Baustelle notwendig ist, bestimmt sich anhand der besonderen örtlichen und verkehrlichen Umstände im Einzelfall.

    Von besonderer Bedeutung ist dabei die fehlerfreie Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörde bzw. die Straßenbaubehörde. Ihre Anordnungen bezüglich der Einrichtung und Sicherung der Baustellen mittels Beschilderung müssen sich vor allem am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Dies gilt für die Sicherungsmaßnahmen ebenso wie die durch die Baustelle hervorgerufene (verkehrliche) Belastung Dritter.

    Unter anderem sind die Belange von Anliegern, die im besonderen Maße auf die Nutzung der Straße angewiesen sind, in die Abwägung einzubeziehen. Das gilt vor allem dann, wenn Gewerbebetriebe betroffen sind. Arbeitsstellen sind deshalb vom Unternehmer so zu planen, dass ihre Dauer und räumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung möglichst wenig erschweren. Ist der Straßenraum vorübergehend für die Baustelle nicht notwendig oder lassen die Umstände zeitweise Erleichterungen für den Verkehr zu, dann muss dies berücksichtigt werden. Arbeiten an verkehrsreichen Straßen sollen nach Möglichkeit in verkehrsschwachen Zeiten ausgeführt werden.

    Bei räumlich längeren Arbeitsstellen ist darauf zu achten, dass - entsprechend dem Baufortschritt - die für den Verkehr wirksame Baustellenlänge und -breite möglichst gering gehalten werden. Zur Gestaltung der notwendigen Beschilderung und der Abstimmung weiterer Maßnahmen stehen den Straßenverkehrsbehörden bundeseinheitlich die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen zur Seite. Darin sind unter anderem Regelpläne für Baustellen auf innerörtlichen Straßen, Landstraßen und Autobahnen enthalten.

    Auskünfte erteilen die Straßenverkehrsbehörden bei den Landratsämtern, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Im Regelfall mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.

    Kosten

    Anordnung zur Beschilderung 10,20 € bis 767,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 16.12.2022

    Stichwörter

    Baustellenbeschilderung, Baustellenschilder, Bauunternehmer, Beschilderung Baustelle, Hinweistafeln Baustelle, Straßenbauarbeiten, Straßenbaustellen, Verkehrsbehinderung Baustelle, verkehrsrechtliche Anordnung, Vorübergehendes Haltverbot beantragen, Warnhinweise Baustelle

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