Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis; Beantragung

    Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.

    In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.

    Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

    Hinweise für Altenstadt (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt

    Online-Dienst

    Bewohnerparken - Online-Antrag

    ID: L100042_75403.-101060

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag für die gebührenpflichtige Ausstellung eines Bewohnerparkausweises online stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindenburgstr. 1

    89281 Altenstadt

    Postanschrift

    Hindenburgstr. 1

    89281 Altenstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@altenstadt-vg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00551935781Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00551935781Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8337 721-0

    Fax: +49 8337 721-10

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)

    Voraussetzungen

    • tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
    • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    10,20 bis 30,70 EUR pro Jahr der Geltungsdauer

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024

    Hinweise für Altenstadt (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt am 07.05.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis, Anwohnerparkbereich, Anwohnerparken, Anwohnerparkfläche, Anwohner-Parkplatz, Anwohner-Parkplätze, Bewohnerparkberechtigung, Bewohnerparkplatz, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparkzone, Parkausweis

    Sprachversion

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