Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis; Beantragung

    Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.

    In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.

    Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

    Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

    Die Stadt Kempten hat in Bereichen mit allgemein hohem Parkdruck und wenig verfügbaren privaten Parkplätzen Bewohnerparkzonen eingerichtet. Bewohnerinnen und Bewohner, die mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können einen Bewohnerausweis erhalten und damit in ausgewiesenen Bewohnerparkzonen oder in Bewohnerparkzonen mit ausgewiesen Kurzzeitparkplätzen kostenfrei parken.

    Online-Dienste

    Antrag auf Bewohnerparkausweis

    ID: L100042_76862.-102150

    Beschreibung

    Die Stadt Kempten hat in Bereichen mit allgemein hohem Parkdruck und wenig verfügbaren privaten Parkplätzen Bewohnerparkzonen eingerichtet. Bewohnerinnen und Bewohner, die mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können einen Bewohnerausweis erhalten und damit in ausgewiesenen Bewohnerparkzonen oder in Bewohnerparkzonen mit ausgewiesen Kurzzeitparkplätzen kostenfrei parken. Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis: Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone Kein privater Stellplatz vorhanden Auf Sie zugelassenes Fahrzeug oder schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters.

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    • Antrag auf Bewohnerparkausweis
      Die Stadt Kempten hat in Bereichen mit allgemein hohem Parkdruck und wenig verfügbaren privaten Parkplätzen Bewohnerparkzonen eingerichtet. Bewohnerinnen und Bewohner, die mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können einen Bewohnerausweis erhalten und damit in ausgewiesenen Bewohnerparkzonen oder in Bewohnerparkzonen mit ausgewiesen Kurzzeitparkplätzen kostenfrei parken. Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis: Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone Kein privater Stellplatz vorhanden Auf Sie zugelassenes Fahrzeug oder schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters.

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    Parkausweise - Mitteilung eines Kennzeichenwechsels

    ID: L100042_136923.-102150

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits einen Dauerparkschein für vier, sechs oder 12 Monate oder einen Bewohnerparkausweis besitzen, können Sie uns hier gebührenfrei einen Wechsel Ihres Kennzeichens mitteilen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Kempten (Allgäu) - 663 Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerberstraße 2

    87435 Kempten (Allgäu)

    Postanschrift

    Rathausplatz 22

    87435 Kempten (Allgäu)

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kempten.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/515849461850Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 831 2525-6611

    Fax: +49 831 2525-6615

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)

    Voraussetzungen

    • tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
    • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)

    Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

    Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis: Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone Kein privater Stellplatz vorhanden Auf Sie zugelassenes Fahrzeug oder schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    10,20 bis 30,70 EUR pro Jahr der Geltungsdauer

    Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

    Gebühren Je nach gewünschter Gültigkeitsdauer von 6 und 12 Monaten kostet das Ausstellen des Bewohnerparkausweises 15, 30 Euro. Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN bezahlt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024

    Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

    Fachlich freigegeben durch Stadt Kempten (Allgäu) am 11.06.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis, Anwohnerparkbereich, Anwohnerparken, Anwohnerparkfläche, Anwohner-Parkplatz, Anwohner-Parkplätze, Bewohnerparkberechtigung, Bewohnerparkplatz, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparkzone, Parkausweis

    Sprachversion

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