Bewohnerparkausweis; Beantragung
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Beschreibung
Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.
In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.
Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.
Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)
Online-Dienste
Antrag auf Bewohnerparkausweis
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf BewohnerparkausweisDie Stadt Kempten hat in Bereichen mit allgemein hohem Parkdruck und wenig verfügbaren privaten Parkplätzen Bewohnerparkzonen eingerichtet. Bewohnerinnen und Bewohner, die mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, können einen Bewohnerausweis erhalten und damit in ausgewiesenen Bewohnerparkzonen oder in Bewohnerparkzonen mit ausgewiesen Kurzzeitparkplätzen kostenfrei parken. Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis: Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone Kein privater Stellplatz vorhanden Auf Sie zugelassenes Fahrzeug oder schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters.
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Parkausweise - Mitteilung eines Kennzeichenwechsels
Beschreibung
Online erledigen
- Parkausweise - Mitteilung eines KennzeichenwechselsWenn Sie bereits einen Dauerparkschein für vier, sechs oder 12 Monate oder einen Bewohnerparkausweis besitzen, können Sie uns hier gebührenfrei einen Wechsel Ihres Kennzeichens mitteilen.
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Ansprechpartner
Stadt Kempten (Allgäu) - 663 Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@kempten.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/515849461850Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 831 2525-6611
Fax: +49 831 2525-6615
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)
Voraussetzungen
- tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
- Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)
Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Halten und Parken
- § 13 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Rechtsbehelf
Kosten
Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024
Hinweise für Kempten (Allgäu): Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)
Fachlich freigegeben durch Stadt Kempten (Allgäu) am 11.06.2024
Stichwörter
Anwohnerparkausweis, Anwohnerparkbereich, Anwohnerparken, Anwohnerparkfläche, Anwohner-Parkplatz, Anwohner-Parkplätze, Bewohnerparkberechtigung, Bewohnerparkplatz, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparkzone, Parkausweis