Bewohnerparkausweis; Beantragung
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Beschreibung
Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.
In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.
Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg
Online-Dienste
Bewohnerparkausweis Verlängerung
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- Bewohnerparkausweis VerlängerungÜber diesen Online Dienst können Sie den Bewohnerparkausweis verlängern (bei Änderung eines noch gültigen Bewohnerparkausweises ist kein Online-Antrag möglich).
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Terminreservierung Bürgerbüro
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Ansprechpartner
Stadt Würzburg - Fachabteilung Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 07:15 Uhr - 13:00 Uhr
Di 07:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:15 Uhr - 13:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@stadt.wuerzburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4392324491498Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 3720-00
Fax: +49 931 3720-29
Stadt Würzburg - Bewohnerparken
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Telefon Festnetz: +49 931 3720-00
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg
- Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Nutzungsüberlassung und Ausweiskopie vom Fahrzeughalter)
Voraussetzungen
- tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
- Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg
- gemeldeter Erstwohnsitz bzw. Hauptwohnsitz
- Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Halten und Parken
- § 13 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Rechtsbehelf
Kosten
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg
Der Bewohnerparkausweis kostet
- für zwei Jahre 61,00 Euro,
- für ein Jahr 30,50 Euro,
- für ein halbes Jahr 20,50 Euro und
- für 3 Monate 10,50 Euro.
Hinzu kommen 0,30 € für die Verwendung eines amtl. Klebesiegels.
Die Befreiung vom Nachtfahrverbot im Wohnbezirk kostet zusätzlich 2,50 Euro.
Die Kosten für Ausweisänderungen belaufen sich auf 6,30 Euro.
Für Ersatzausweise wird eine Gebühr von 10,80 Euro erhoben.
Zusätzliche Gebühren entstehen nur, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind und notwendige, persönliche Daten auf Wunsch aus den Registern abgefragt werden müssen.
Verkehrsrechtliche oder sonstige persönliche Veränderungen begründen keinen Rückerstattungsanspruch. Wird der Bewohnerparkausweis schriftlich beantragt, werden zusätzlich Auslagen i. H. v. 2,50 Euro in Rechnung gestellt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024
Hinweise für Würzburg: Ergänzung: Stadt Würzburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Würzburg am 15.02.2024
Stichwörter
Anwohnerparkausweis, Anwohnerparkbereich, Anwohnerparken, Anwohnerparkfläche, Anwohner-Parkplatz, Anwohner-Parkplätze, Bewohnerparkberechtigung, Bewohnerparkplatz, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparkzone, Parkausweis