Bewohnerparkausweis; Beantragung
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Beschreibung
Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.
In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.
Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.
Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber
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- Bewohnerparken - Online-AntragSie können einen Antrag für die gebührenpflichtige Ausstellung eines Bewohnerparkausweises online stellen.
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet II/2 - Straßenverkehrsamt und Verkehrsüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Weitere Sprechzeiten und Termine am Nachmittag nur nach vorheriger Vereinbarung.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsamt@rothenburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1725945218118Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9861 404-220
Fax: +49 9861 404-209
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)
Voraussetzungen
- tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
- Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Halten und Parken
- § 13 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Rechtsbehelf
Kosten
Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024
Hinweise für Sonstiges (095710193000): Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber
Fachlich freigegeben durch Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber am 14.03.2024
Stichwörter
Anwohnerparkausweis, Anwohnerparkbereich, Anwohnerparken, Anwohnerparkfläche, Anwohner-Parkplatz, Anwohner-Parkplätze, Bewohnerparkberechtigung, Bewohnerparkplatz, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparkzone, Parkausweis