Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis; Beantragung

    Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.

    In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.

    Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Online-Dienste

    Bewohnerparkausweis als verloren melden

    ID: L100042_43243.-77423

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Bewohnerparkausweis als verloren melden.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Online erledigen

    • Bewohnerparkausweis als verloren melden

      Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Bewohnerparkausweis als verloren melden.

      Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bewohnerparkausweis neu beantragen

    ID: L100042_43242.-77423

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Bewohnerparkausweis neu beantragen.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Online erledigen

    • Bewohnerparkausweis neu beantragen

      Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Bewohnerparkausweis neu beantragen.

      Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bewohnerparkausweis verlängern

    ID: L100042_43241.-77423

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Bewohnerparkausweis verlängern.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Online erledigen

    • Bewohnerparkausweis verlängern

      Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Bewohnerparkausweis verlängern.

      Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Abt. Allgemeine Bürgerdienste und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: meldewesen@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/844192746635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-1616

    Fax: +49 9131 86-2720

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)

    Voraussetzungen

    • tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
    • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    10,20 bis 30,70 EUR pro Jahr der Geltungsdauer

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 16.02.2024

    Stichwörter

    Anwohnerparkausweis, Anwohnerparkbereich, Anwohnerparken, Anwohnerparkfläche, Anwohner-Parkplatz, Anwohner-Parkplätze, Bewohnerparkberechtigung, Bewohnerparkplatz, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparkzone, Parkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English