Bewohnerparkausweis; Beantragung
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Beschreibung
Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.
In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.
Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.
Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Stadt Bamberg
Online-Dienst
Bewohnerparkausweis / Parklizenz beantragen
Beschreibung
In Bamberg ist der gesamte innerstädtische Bereich als Bewohnerparkgebiet ausgewiesen, welches in insgesamt 22 Lizenzgebiete aufgeteilt ist.Um auf einem für Bewohner ausgewiesenen Parkplatz parken zu können, wird ein Parkausweis (Parklizenz) benötigt.
Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis:
- Hauptwohnsitz muss in einem Lizenzgebiet sein
- Keine private Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen
- das Fahrzeug muss auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein
Falls er nicht selbst der Fahrzeughalter ist, benötigen wir eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass er überwiegend das Fahrzeug nutzt.
Kosten
- Die Gebühr beträgt für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises 30,70 € jährlich.
- Für eine Kennzeichenänderung fallen 5,-- € an. Für Ersatzausstellung, bei Verlust oder bei Umzug in ein anderes Lizenzgebiet werden 10,--€ fällig.
Online erledigen
- Bewohnerparkausweis / Parklizenz beantragen
In Bamberg ist der gesamte innerstädtische Bereich als Bewohnerparkgebiet ausgewiesen, welches in insgesamt 22 Lizenzgebiete aufgeteilt ist.Um auf einem für Bewohner ausgewiesenen Parkplatz parken zu können, wird ein Parkausweis (Parklizenz) benötigt.
Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis:
- Hauptwohnsitz muss in einem Lizenzgebiet sein
- Keine private Garage oder Stellplatz zur Verfügung stehen
- das Fahrzeug muss auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein
Falls er nicht selbst der Fahrzeughalter ist, benötigen wir eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass er überwiegend das Fahrzeug nutzt.
Kosten
- Die Gebühr beträgt für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises 30,70 € jährlich.
- Für eine Kennzeichenänderung fallen 5,-- € an. Für Ersatzausstellung, bei Verlust oder bei Umzug in ein anderes Lizenzgebiet werden 10,--€ fällig.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Bamberg - Verkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Luitpoldstraße 51
96052 Bamberg
Kontakt
E-Mail: verkehrsbehoerde@stadt.bamberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0742906176442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 2210
Fax: +49 951 87 8882269
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)
Voraussetzungen
- tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
- Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Halten und Parken
- § 13 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
- § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.09.2024
Hinweise für Bamberg: Ergänzung: Stadt Bamberg
Fachlich freigegeben durch Stadt Bamberg am 03.07.2024
Stichwörter
Anwohnerparkausweis, Anwohnerparkbereich, Anwohnerparken, Anwohnerparkfläche, Anwohner-Parkplatz, Anwohner-Parkplätze, Bewohnerparkberechtigung, Bewohnerparkplatz, Bewohnerparkplätze, Bewohnerparkzone, Parkausweis