Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

    In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.

    • Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Halte- und Parkverstöße)
    • Geschwindigkeitsüberwachung
    • Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen
    • Verstöße gegen folgende Verkehrszeichen
      • Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
      • Zeichen 237 (Radweg),
      • Zeichen 239 (Gehweg),
      • Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg),
      • Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg),
      • Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende einer Fußgängerzone),
      • Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße),
      • Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).

    Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Online-Dienste

    Antrag auf Gewährung einer Stundung

    ID: L100042_127325.-127680

    Beschreibung

    Beantragen Sie hier eine Stundung für einen erhaltenen Bußgeldbescheid. Sie können die Stundung von Forderungen, die Aussetzung der Vollziehung oder den Erlass von Ansprüchen online beantragen.

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    • Antrag auf Gewährung einer Stundung
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    Bußgeldbescheid - Antrag auf Gewährung einer Ratenzahlung

    ID: L100042_127326.-127680

    Beschreibung

    Sie können hier eine Ratenzahlung für einen erhaltenen Bußgeldbescheid der Stadt Ansbach beantragen.

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    Einspruch gegen Bußgeldbescheid

    ID: L100042_127324.-127680

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Einspruch gegen einen erhaltenen Bußgeldbescheid der Stadt Ansbach einlegen.

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    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach - Kommunaler Ordungsdienst Ansbach | Zentrale Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Straße 26

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 26

    91522 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt.pki@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4719426779517Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-0

    Sprachversion

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    Stadt Ansbach - Straßenverkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Straße 32

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 32

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehrsamt@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7297420633530Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-0

    Fax: +49 981 51-315

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 02.02.2024

    Stichwörter

    Verkehrsüberwachungsdienst

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