Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde
Beschreibung
Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.
- Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Halte- und Parkverstöße)
- Geschwindigkeitsüberwachung
- Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen
- Verstöße gegen folgende Verkehrszeichen
- Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
- Zeichen 237 (Radweg),
- Zeichen 239 (Gehweg),
- Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg),
- Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg),
- Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende einer Fußgängerzone),
- Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße),
- Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).
Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Online-Dienste
Antrag auf Gewährung einer Stundung
Beschreibung
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- Antrag auf Gewährung einer StundungBeantragen Sie hier eine Stundung für einen erhaltenen Bußgeldbescheid. Sie können die Stundung von Forderungen, die Aussetzung der Vollziehung oder den Erlass von Ansprüchen online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Bußgeldbescheid - Antrag auf Gewährung einer Ratenzahlung
Beschreibung
Online erledigen
- Bußgeldbescheid - Antrag auf Gewährung einer RatenzahlungSie können hier eine Ratenzahlung für einen erhaltenen Bußgeldbescheid der Stadt Ansbach beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Beschreibung
Online erledigen
- Einspruch gegen BußgeldbescheidHier können Sie einen Einspruch gegen einen erhaltenen Bußgeldbescheid der Stadt Ansbach einlegen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Ansbach - Kommunaler Ordungsdienst Ansbach | Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt.pki@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4719426779517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-0
Stadt Ansbach - Straßenverkehrsrecht
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Nürnberger Straße 32
91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsamt@ansbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7297420633530Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 981 51-0
Fax: +49 981 51-315
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG)Verkehrsordnungswidrigkeit
- § 88 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024
Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach
Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 02.02.2024
Stichwörter
Verkehrsüberwachungsdienst