Bußgeldverfahren (wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) Festsetzung

    Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

    In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

    Beschreibung

    Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.

    • Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Halte- und Parkverstöße)
    • Geschwindigkeitsüberwachung
    • Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen
    • Verstöße gegen folgende Verkehrszeichen
      • Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
      • Zeichen 237 (Radweg),
      • Zeichen 239 (Gehweg),
      • Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg),
      • Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg),
      • Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende einer Fußgängerzone),
      • Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße),
      • Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).

    Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).

    Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München

    Online-Dienst

    Kontaktformular Verwarnung/Bußgeld/Anfrage

    ID: L100042_44133.-80748

    Beschreibung

    Mit dem Online-Kontaktformular können Sie über eine sichere Verbindung Kontakt zu der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats München aufnehmen. Diese Form der Kontaktaufnahme ist für eilige Angelegenheiten nicht geeignet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an die Kommunale Verkehrsüberwachung.

    Online erledigen

    • Kontaktformular Verwarnung/Bußgeld/Anfrage
      Mit dem Online-Kontaktformular können Sie über eine sichere Verbindung Kontakt zu der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats München aufnehmen. Diese Form der Kontaktaufnahme ist für eilige Angelegenheiten nicht geeignet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an die Kommunale Verkehrsüberwachung.

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt München

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 8

    80331 München

    Postanschrift

    80313 München

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@muenchen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/88887100385Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 115

    Fax: +49 89 233-26458

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024

    Hinweise für München: Ergänzung: Landeshauptstadt München

    Fachlich freigegeben durch Landeshauptstadt München am 08.07.2024

    Stichwörter

    Verkehrsüberwachungsdienst

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