Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung Erteilung

    Motorisiertes Luftfahrzeug; Beantragung einer Außenstarterlaubnis oder Außenlandeerlaubnis

    Für Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze sind Außenstart- und -landeerlaubnisse erforderlich.

    Beschreibung

    Als Außenstart und Außenlandung bezeichnet man Starts und Landungen von Luftfahrzeugen

    • außerhalb der dafür zugelassenen Flugplätze,
    • außerhalb der festgelegten Start- und Landebahnen eines Flugplatzes,
    • außerhalb der Betriebsstunden eines Flugplatzes oder
    • innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für einen Flugplatz

    Außenstarts und Außenlandungen bedürfen einer Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Das zuständige Luftamt kann diese Erlaubnisse für Starts und Landungen in Bayern erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.
     
    Eine Erlaubnis für eine Außenlandung ist nicht erforderlich, wenn der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des jeweiligen Luftfahrzeuges nicht vorausbestimmbar ist (z. B. Segelflugzeuge oder Ballone) oder wenn die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist (z. B. Rettungshubschrauber).

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Online-Dienst

    Außenstarts und -landungen Erlaubnis - Antrag

    ID: L100042_147753.-144590

    Beschreibung

    Sie können die luftrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Außenstarts und -landungen online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstr. 118

    90411 Nürnberg

    Postanschrift

    Flughafenstr. 118

    90411 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181413191674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 52700-0

    Fax: +49 911 364446

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen nur erteilt werden, wenn insbesondere

    • sicherer Flugbetrieb gewährleistet ist,
    • Gefahren für die Allgemeinheit auszuschließen sind,
    • ein angemessener Schutz vor Fluglärm berücksichtigt ist und
    • ein schonender Umgang mit Natur und Landschaft sichergestellt ist.

    Dieses öffentliche Interesse und das Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Vorhabens (Zweck des Fluges) sind gegeneinander abzuwägen. Entscheidend sind u.a. die Intensität, die Örtlichkeit und der Termin des Vorhabens.     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Starts und Landungen in Bayern muss beim zuständige Luftamt beantragt werden.

    Fristen

    Mindestens 1 Woche vorher

    Kosten

    Erlaubnis: 30,00 bis 500,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 30.10.2024

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 30.01.2024

    Stichwörter

    Außenstarterlaubnis, Außenlandeerlaubnis, Erlaubnisse, Luftraumbenutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English