Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Einsicht

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.

    Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

    ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

    • Steuerklasse,
    • Religionszugehörigkeit,
    • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
    • Frei- und Hinzurechnungsbeträge.

    Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

    Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.  
    Sie können zudem beantragen, dass

    • für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
    • die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

    Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.

    Online-Dienst

    ELSTER – Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_208659

    Beschreibung

    ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine barrierefreie, medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Unternehmen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

    Online erledigen

    • ELSTER – Ihr Online-Finanzamt
      ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine barrierefreie, medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Unternehmen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Finanzamt Kelheim (FA KEH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 1

    93309 Kelheim

    Postanschrift

    Klosterstr. 1

    93309 Kelheim

    Öffnungszeiten


    Die Öffnungszeiten gelten für das Servicezentrum im Gebäude Klosterstraße 2.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Kelheim/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41332344213Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9441 201-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:

    • Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
    • Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
    • Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.    

    Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:

    • Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
    • Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"  herunter und füllen Sie es aus.
    • Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
    • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 23.02.2025

    Stichwörter

    Einkommensteuer, Elektronische Lohnsteuerkarte, Elstam, ELStAM, Elster, ELSTER, Familienstand, Freibetrag, Hochzeit, Kinderfreibetrag, Kinderfreibeträge, Lohnsteuerabzug, Lohnsteuerkarte, Religionszugehörigkeit, Steuerauskunft, Steuerkarte, Steuerklasse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English