Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
Beschreibung
Wenn sich bei einem Kraftfahrzeug die Halterdaten etwa durch Wechsel des Wohnorts oder Betriebssitzes, Verkauf, Schenkung etc. ändern, besteht für Sie die Verpflichtung, die Halter- und Fahrzeugdaten bei der Zulassungsbehörde aktualisieren zu lassen. Bei einem Umzug oder Halterwechsel innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Sie können aber auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.
Ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug oder Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk übernommen haben, können Sie sich nach einer Außerbetriebsetzung nicht erneut zuteilen lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde finden Sie unter "Weiterführende Links".
Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen i.d.R. eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wünschen Sie jedoch eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) können Sie ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr beantragen.
Umschreibungen und Wiederzulassung können auch internetbasiert durchgeführt werden. Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie auch unter "Weiterführende Links".
Hinweise für Dillingen a.d.Donau: Ergänzung: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Online-Dienste
Online Zulassungsbehörde
Beschreibung
Online erledigen
- Online ZulassungsbehördeSie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Online-Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Terminvereinbarung Kfz-ZulassungsstelleÜber den Onlinedienst besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit und der üblichen Öffnungszeiten einen Termin für die Anliegen rund um die Kfz-Zulassung online zu buchen. Das System bietet alle freien Termine für die kommenden Tage an, die verbindlich gebucht werden können. Damit sichergestellt ist, dass für die Bearbeitung ausreichend Zeit einplant wird, ist auf eine möglichst genaue Auswahl des Anliegens zu achten. Hierdurch werden längere Wartezeiten vermieden. Nach erfolgter Terminbuchung wird automatisch eine Bestätigungsmail versandt, in welcher alle Unterlagen übersichtlich aufgelistet sind, die für den gebuchten Vorgang erforderlich sind.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Wunschkennzeichen
Beschreibung
Online erledigen
- WunschkennzeichenSie können Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Dillingen a.d.Donau - Team 322 - Kfz-Zulassungsstelle (LRA DLG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle: Montag bis Freitag: 07:30 - 12:30, Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 17:30
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/021636765645Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9071 51-320
Fax: +49 9071 51-120
Internet
Landratsamt Dillingen a.d.Donau - Team 322 - Kfz-Zulassungsstelle - Außenstelle Wertingen (LRA DLG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/038414542645Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8272 5729
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugbrief und -schein)
- Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung
(wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss)
- amtliches Ausweispapier
- Kennzeichenschilder
- Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht)
- Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
- ggf. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes
- ggf. Vollmacht
- ggf. SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer (bei Wechsel des Halters oder des Zulassungsbezirks)
Zoll online - Zahlung der Kfz-Steuer
- ggf. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter bei der Zulassung des Kfz auf einen Minderjährigen
Voraussetzungen
Bei einem Umzug müssen Sie der Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie das Kennzeichen wechseln wollen oder müssen, auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.
Wechselt der Halter oder wird das Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder zum Verkehr zugelassen, brauchen Sie eine Versicherungsbestätigung in elektronischer Form (eVB-Nummer).
Ändert sich das Kennzeichen müssen vorhandene noch gestempelte Kennzeichen zur Entwertung vorgelegt werden.
Falls mit der Zulassungsbescheinigung keine aktuelle Hauptuntersuchung nachgewiesen werden kann, ist ein neuer Prüfbericht vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 16 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Außerbetriebsetzung
- § 29 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Internetbasierte Erstzulassung
- § 30 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebnahme
Fristen
Grundsätzlich keine.
Die Hauptuntersuchungsfrist ist zu beachten.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Umschreibung
- Umzug oder Halterwechsel mit zugelassenen Fahrzeug unter Fortführung des Kennzeichens: 23,60 EUR
- Umschreibung ohne Fortführung des Kennzeichens: 30,00 Euro (bei Wunschkennzeichenzuteilung zzgl. 10,20 EUR)
- Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel und auf die bei der Außerbetriebsetzung reservierte Erkennungsnummer: 23,00 EUR
Die Gebühren für internetbasierte Vorgänge betragen zwischen 10,90 und 13,10 EUR.
Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (abhängig vom Vorgang zwischen 0,60 und 3,80 EUR), Kosten für Klebesiegel (je 0,30 EUR) und bei der Erfassung nicht getypter Fahrzeuge (15,30 EUR).
Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
HINWEIS: Es gibt zusätzlich zu den hier genannten Fallgestaltungen weitere, die die Vorlage zusätzlicher Unterlagen und die ggf. andere Gebühren zur Folge haben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024
Hinweise für Dillingen a.d.Donau: Ergänzung: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Dillingen a.d.Donau am 04.01.2024
Stichwörter
Auto ummelden, Besitzer, Eigentümer, Halterwechsel, Kfz ummelden, Kfz-Ummeldung, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeug ummelden, Auto ummelden, Ummeldung Auto, Ummeldung Kfz, Ummeldung, Halterwechsel, Kfz-Ummeldung, Ummeldung Auto, Ummeldung Kraftfahrzeug, Ummeldung Motorrad, Umschreibung oder Wiederzulassung von Kfz, umzumelden, Wagen, Wechsel des Fahrzeughalters