Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung

    Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.

    Beschreibung

    Wenn sich bei einem Kraftfahrzeug die Halterdaten etwa durch Wechsel des Wohnorts oder Betriebssitzes, Verkauf, Schenkung etc. ändern, besteht für Sie die Verpflichtung, die Halter- und Fahrzeugdaten bei der Zulassungsbehörde aktualisieren zu lassen. Bei einem Umzug oder Halterwechsel innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Sie können aber auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.

    Ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug oder Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk übernommen haben, können Sie sich nach einer Außerbetriebsetzung nicht erneut zuteilen lassen.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen i.d.R. eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wünschen Sie jedoch eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) können Sie ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr beantragen.

    Umschreibungen und Wiederzulassung können auch internetbasiert durchgeführt werden. Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

    Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie auch unter "Weiterführende Links". 

    Hinweise für Cham: Ergänzung: Landratsamt Cham

    Online-Dienste

    Kfz-Zulassung - Online-Terminvereinbarung

    ID: L100042_133057.-68738

    Beschreibung

    Buchen Sie hier Ihren Termin bei der Kfz-Zulassung.

    Online erledigen

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    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Online Zulassungsbehörde

    ID: L100042_176833.-68738

    Beschreibung

    Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

    Online erledigen

    • Online Zulassungsbehörde
      Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Cham (LRA CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rachelstr. 6

    93413 Cham

    Postfachadresse

    Postfach 1432

    93404 Cham

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4765837211111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9971 78-0

    Fax: +49 9971 78-399

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Bad Kötzting (LRA CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstr. 5

    93444 Bad Kötzting

    Postanschrift

    Herrenstr. 5

    93444 Bad Kötzting

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:15 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:15 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4782614988111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9941 9049-10

    Fax: +49 9941 9049-12

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Roding (LRA CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgerichtstr. 13

    93426 Roding

    Postanschrift

    Landgerichtstr. 13

    93426 Roding

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:15 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:15 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4799392765111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9461 910620

    Fax: +49 9461 910622

    Internet

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    Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Waldmünchen (LRA CHA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Bräuhausstr. 14

    93449 Waldmünchen

    Postanschrift

    Obere Bräuhausstr. 14

    93449 Waldmünchen

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:15 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:15 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:15 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4816170542111Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9972 613

    Fax: +49 9972 613

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugbrief und -schein)
    • Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung

      (wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss)

    • amtliches Ausweispapier
    • Kennzeichenschilder
    • Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht)
    • Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
    • ggf. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes
    • ggf. Vollmacht
    • ggf. SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer (bei Wechsel des Halters oder des Zulassungsbezirks)

      Zoll online - Zahlung der Kfz-Steuer

    • ggf. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter bei der Zulassung des Kfz auf einen Minderjährigen

    Voraussetzungen

    Bei einem Umzug müssen Sie der Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie das Kennzeichen wechseln wollen oder müssen, auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.

    Wechselt der Halter oder wird das Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder zum Verkehr zugelassen, brauchen Sie eine Versicherungsbestätigung in elektronischer Form (eVB-Nummer).

    Ändert sich das Kennzeichen müssen vorhandene noch gestempelte Kennzeichen zur Entwertung vorgelegt werden.

    Falls mit der Zulassungsbescheinigung keine aktuelle Hauptuntersuchung nachgewiesen werden kann, ist ein neuer Prüfbericht vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich keine.
    Die Hauptuntersuchungsfrist ist zu beachten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Umschreibung

    • Umzug oder Halterwechsel mit zugelassenen Fahrzeug unter Fortführung des Kennzeichens: 23,60 EUR
    • Umschreibung ohne Fortführung des Kennzeichens: 30,00 Euro (bei Wunschkennzeichenzuteilung zzgl. 10,20 EUR)
    • Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel und auf die bei der Außerbetriebsetzung reservierte Erkennungsnummer: 23,00 EUR

    Die Gebühren für internetbasierte Vorgänge betragen zwischen 10,90 und 13,10 EUR.

    Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (abhängig vom Vorgang zwischen 0,60 und 3,80 EUR), Kosten für Klebesiegel (je 0,30 EUR) und bei der Erfassung nicht getypter Fahrzeuge (15,30 EUR).

    Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.

    HINWEIS: Es gibt zusätzlich zu den hier genannten Fallgestaltungen weitere, die die Vorlage zusätzlicher Unterlagen und die ggf. andere Gebühren zur Folge haben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024

    Hinweise für Cham: Ergänzung: Landratsamt Cham

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Cham am 19.04.2024

    Stichwörter

    Auto ummelden, Besitzer, Eigentümer, Halterwechsel, Kfz ummelden, Kfz-Ummeldung, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeug ummelden, Auto ummelden, Ummeldung Auto, Ummeldung Kfz, Ummeldung, Halterwechsel, Kfz-Ummeldung, Ummeldung Auto, Ummeldung Kraftfahrzeug, Ummeldung Motorrad, Umschreibung oder Wiederzulassung von Kfz, umzumelden, Wagen, Wechsel des Fahrzeughalters

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English