Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung

    Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.

    Beschreibung

    Wenn sich bei einem Kraftfahrzeug die Halterdaten etwa durch Wechsel des Wohnorts oder Betriebssitzes, Verkauf, Schenkung etc. ändern, besteht für Sie die Verpflichtung, die Halter- und Fahrzeugdaten bei der Zulassungsbehörde aktualisieren zu lassen. Bei einem Umzug oder Halterwechsel innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Sie können aber auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.

    Ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug oder Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk übernommen haben, können Sie sich nach einer Außerbetriebsetzung nicht erneut zuteilen lassen.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen i.d.R. eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wünschen Sie jedoch eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) können Sie ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr beantragen.

    Umschreibungen und Wiederzulassung können auch internetbasiert durchgeführt werden. Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

    Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie auch unter "Weiterführende Links". 

    Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg

    Online-Dienste

    Aufrufanzeige KFZ-Zulassung

    ID: L100042_203616.-69326

    Beschreibung

    Hier können Sie die Wartezeiten in der Zulassungsstelle der Stadt Regensburg live einsehen und sich die voraussichtliche Wartezeit anzeigen lassen.

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    • Aufrufanzeige KFZ-Zulassung
      Hier können Sie die Wartezeiten in der Zulassungsstelle der Stadt Regensburg live einsehen und sich die voraussichtliche Wartezeit anzeigen lassen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Online-Zulassungsbehörde

    ID: L100042_123236.-69326

    Beschreibung

    Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

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    • Online-Zulassungsbehörde
      Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

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    Terminvereinbarung

    ID: L100042_189590.-69326

    Beschreibung

    Sie können einen Termin mit Ihrer Zulassungsbehörde online vereinbaren.

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    • Terminvereinbarung
      Sie können einen Termin mit Ihrer Zulassungsbehörde online vereinbaren.

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    Ansprechpartner

    Stadt Regensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    D.-Martin-Luther-Str. 1

    93047 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 110643

    93019 Regensburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt_regensburg@regensburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89553762386Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 507-0

    Fax: +49 941 507-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugbrief und -schein)
    • Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung

      (wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss)

    • amtliches Ausweispapier
    • Kennzeichenschilder
    • Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht)
    • Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
    • ggf. Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes
    • ggf. Vollmacht
    • ggf. SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer (bei Wechsel des Halters oder des Zulassungsbezirks)

      Zoll online - Zahlung der Kfz-Steuer

    • ggf. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter bei der Zulassung des Kfz auf einen Minderjährigen

    Voraussetzungen

    Bei einem Umzug müssen Sie der Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie das Kennzeichen wechseln wollen oder müssen, auch die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegen.

    Wechselt der Halter oder wird das Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder zum Verkehr zugelassen, brauchen Sie eine Versicherungsbestätigung in elektronischer Form (eVB-Nummer).

    Ändert sich das Kennzeichen müssen vorhandene noch gestempelte Kennzeichen zur Entwertung vorgelegt werden.

    Falls mit der Zulassungsbescheinigung keine aktuelle Hauptuntersuchung nachgewiesen werden kann, ist ein neuer Prüfbericht vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich keine.
    Die Hauptuntersuchungsfrist ist zu beachten.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Umschreibung

    • Umzug oder Halterwechsel mit zugelassenen Fahrzeug unter Fortführung des Kennzeichens: 23,60 EUR
    • Umschreibung ohne Fortführung des Kennzeichens: 30,00 Euro (bei Wunschkennzeichenzuteilung zzgl. 10,20 EUR)
    • Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben Zulassungsbezirkes - ohne Halterwechsel und auf die bei der Außerbetriebsetzung reservierte Erkennungsnummer: 23,00 EUR

    Die Gebühren für internetbasierte Vorgänge betragen zwischen 10,90 und 13,10 EUR.

    Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (abhängig vom Vorgang zwischen 0,60 und 3,80 EUR), Kosten für Klebesiegel (je 0,30 EUR) und bei der Erfassung nicht getypter Fahrzeuge (15,30 EUR).

    Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.

    HINWEIS: Es gibt zusätzlich zu den hier genannten Fallgestaltungen weitere, die die Vorlage zusätzlicher Unterlagen und die ggf. andere Gebühren zur Folge haben. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024

    Hinweise für Regensburg: Ergänzung: Stadt Regensburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Regensburg am 05.03.2024

    Stichwörter

    Auto ummelden, Besitzer, Eigentümer, Halterwechsel, Kfz ummelden, Kfz-Ummeldung, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeug ummelden, Auto ummelden, Ummeldung Auto, Ummeldung Kfz, Ummeldung, Halterwechsel, Kfz-Ummeldung, Ummeldung Auto, Ummeldung Kraftfahrzeug, Ummeldung Motorrad, Umschreibung oder Wiederzulassung von Kfz, umzumelden, Wagen, Wechsel des Fahrzeughalters

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English