Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
Beschreibung
Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EU-Typgenehmigung oder einer Einzelgenehmigung müssen Sie bei der Zulassungsbehörde die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
Fahrzeugen ohne eine Zulassungsbescheinigung Teil II müssen durch die Zulassungsbehörde identifiziert werden. Die Zulassungsbehörde kann die Vorführung auch aus anderen Gründen verlangen.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Sie können aber auch eine andere Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) nach Verfügbarkeit gegen Gebühr beantragen.
Hinweise für Dillingen a.d.Donau: Ergänzung: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Online-Dienste
Online Zulassungsbehörde
Beschreibung
Online erledigen
- Online ZulassungsbehördeSie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Onlinedienste der KfZ-Zulassungsstelle
Beschreibung
Online erledigen
- Onlinedienste der KfZ-ZulassungsstelleMit diesem Service haben Sie die Möglichkeit, Dienstleistungen Ihrer Zulassungsbehörde online zu beantragen und abzuwickeln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Online-Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle
Beschreibung
Online erledigen
- Online-Terminvereinbarung Kfz-ZulassungsstelleÜber den Onlinedienst besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit und der üblichen Öffnungszeiten einen Termin für die Anliegen rund um die Kfz-Zulassung online zu buchen. Das System bietet alle freien Termine für die kommenden Tage an, die verbindlich gebucht werden können. Damit sichergestellt ist, dass für die Bearbeitung ausreichend Zeit einplant wird, ist auf eine möglichst genaue Auswahl des Anliegens zu achten. Hierdurch werden längere Wartezeiten vermieden. Nach erfolgter Terminbuchung wird automatisch eine Bestätigungsmail versandt, in welcher alle Unterlagen übersichtlich aufgelistet sind, die für den gebuchten Vorgang erforderlich sind.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Wunschkennzeichen
Beschreibung
Online erledigen
- WunschkennzeichenSie können Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Dillingen a.d.Donau - Team 322 - Kfz-Zulassungsstelle (LRA DLG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle: Montag bis Freitag: 07:30 - 12:30, Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 17:30
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/021636765645Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9071 51-320
Fax: +49 9071 51-120
Internet
Landratsamt Dillingen a.d.Donau - Team 322 - Kfz-Zulassungsstelle - Außenstelle Wertingen (LRA DLG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/038414542645Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8272 5729
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original oder als Datenabruf
- Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung
(wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss)
- amtliches Ausweispapier
- Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes)
- Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
- SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen
Voraussetzungen
Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nachweisen. Zudem ist die EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original vorzulegen oder der Hersteller muss einen elektronischen Datenabruf ermöglicht haben.
Vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug, die abnahmepflichtig sind (z.B. Anhängerkupplung, ALU-Felgen, Spoiler, Standheizung etc.), müssen für die Zulassung des Kraftfahrzeugs durch den amtlichen anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes vorher abgenommen werden.
Erstzulassungen können auch internetbasiert durchgeführt werden.
Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen. Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben (er ist dazu verpflichtet, wenn er nach dem 1.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat). Außerdem muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abrufbar sein.
Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird – bei Vorliegen aller Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen. Diesen können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen. Für einen Zeitraum von längstens zehn Tagen können Sie das Fahrzeug so im Inland fahren.
Wenn Ihnen die Zulassungsunterlagen auf dem Postweg zugehen, müssen Sie die Prüf- und Stempelplaketten anbringen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
grundsätzlich keine
Für den Fall, dass zwischen der Bestätigung der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung und der Zulassung ein Zeitraum von mehr als 18 Monaten liegt, kann die Zulassungsbehörde zur Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs eine Fahrzeuguntersuchung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes durchzuführen. Diese Untersuchung dient auch dem Zweck festzustellen, ob das Fahrzeug noch den bei der Zulassung gültigen technischen Vorschriften entspricht.
Kosten
Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis/EU-Typgenehmigung müssen Sie 30,00 EUR bezahlen.
Für den Fall, dass durch die Zulassungsbehörde noch Daten erhoben werden müssen, weil diese nicht zum Abruf zur Verfügung stehen, fallen zusätzlich 15,30 EUR.
Diese Gebühren erhöhen sich für den Fall, dass ein Wunschkennzeichen beantragt wird, um 10,20 EUR.
Auch wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.
Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde). Hinzu kommen ggf. Gebühren für Dokumentensiegel (je 0,30 EUR) und Reservierung (2,60 EUR).
Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024
Hinweise für Dillingen a.d.Donau: Ergänzung: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Dillingen a.d.Donau am 04.01.2024
Stichwörter
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