Kraftfahrzeug; Beantragung der Neuzulassung
Beschreibung
Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EU-Typgenehmigung oder einer Einzelgenehmigung müssen Sie bei der Zulassungsbehörde die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
Fahrzeugen ohne eine Zulassungsbescheinigung Teil II müssen durch die Zulassungsbehörde identifiziert werden. Die Zulassungsbehörde kann die Vorführung auch aus anderen Gründen verlangen.
Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Sie können aber auch eine andere Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) nach Verfügbarkeit gegen Gebühr beantragen.
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Online-Dienste
Einverständniserklärung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges/eines Kraftfahrzeuganhängers auf Minderjährige bzw. nicht geschäftsfähige Personen
Beschreibung
Online erledigen
- Einverständniserklärung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges/eines Kraftfahrzeuganhängers auf Minderjährige bzw. nicht geschäftsfähige PersonenSie können eine Einverständniserklärung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges/eines Kraftfahrzeuganhängers auf Minderjährige bzw. nicht geschäftsfähige Personen erstellen. Das ausgefüllte Formular ist beim Zulassungsvorgang in der Zulassungsbehörde Fürstenfeldbruck vorzulegen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Erteilung einer Vollmacht und eines SEPA Mandates
Beschreibung
Online erledigen
- Erteilung einer Vollmacht und eines SEPA MandatesSie können eine Vollmacht und ein SEPA Mandat für die Zulassungsvorgänge der Zulassungsbehörde Fürstenfeldbruck erstellen und ausdrucken.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Online Zulassungsbehörde
Beschreibung
Online erledigen
- Online ZulassungsbehördeSie können online ein Kfz abmelden oder ein Fahrzeug auf sich zulassen (Neuzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung, Umschreibung oder Anschriftänderung).
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Steuervergünstigungs-/befreiungsantrag für Schwerbehinderte, besondere Fahrzeuge oder bei besonderer Verwendung des Fahrzeugs
Beschreibung
Online erledigen
- Steuervergünstigungs-/befreiungsantrag für Schwerbehinderte, besondere Fahrzeuge oder bei besonderer Verwendung des FahrzeugsMit diesem Antrag können Sie einen Steuervergünstigungs-/befreiungsantrag für Schwerbehinderte, besondere Fahrzeuge oder bei besonderer Verwendung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde stellen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Terminreservierung Zulassungsbehörde
Beschreibung
Online erledigen
- Terminreservierung ZulassungsbehördeMit diesem Online Verfahren können Sie einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vereinbaren.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Referat 42 - Verkehrswesen (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@lra-ffb.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/894963985776Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-799
Fax: +49 8141 519-848
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original oder als Datenabruf
- Kaufvertrag oder anderen Nachweis der Verfügungsberechtigung
(wenn Verfügungsberechtigung nachgewiesen werden muss)
- amtliches Ausweispapier
- Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes)
- Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
- SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen
Voraussetzungen
Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nachweisen. Zudem ist die EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original vorzulegen oder der Hersteller muss einen elektronischen Datenabruf ermöglicht haben.
Vorgenommenen Änderungen am Fahrzeug, die abnahmepflichtig sind (z.B. Anhängerkupplung, ALU-Felgen, Spoiler, Standheizung etc.), müssen für die Zulassung des Kraftfahrzeugs durch den amtlichen anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes vorher abgenommen werden.
Erstzulassungen können auch internetbasiert durchgeführt werden.
Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen. Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben (er ist dazu verpflichtet, wenn er nach dem 1.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat). Außerdem muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abrufbar sein.
Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird – bei Vorliegen aller Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen. Diesen können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen. Für einen Zeitraum von längstens zehn Tagen können Sie das Fahrzeug so im Inland fahren.
Wenn Ihnen die Zulassungsunterlagen auf dem Postweg zugehen, müssen Sie die Prüf- und Stempelplaketten anbringen.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
grundsätzlich keine
Für den Fall, dass zwischen der Bestätigung der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung und der Zulassung ein Zeitraum von mehr als 18 Monaten liegt, kann die Zulassungsbehörde zur Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs eine Fahrzeuguntersuchung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes durchzuführen. Diese Untersuchung dient auch dem Zweck festzustellen, ob das Fahrzeug noch den bei der Zulassung gültigen technischen Vorschriften entspricht.
Kosten
Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis/EU-Typgenehmigung müssen Sie 30,00 EUR bezahlen.
Für den Fall, dass durch die Zulassungsbehörde noch Daten erhoben werden müssen, weil diese nicht zum Abruf zur Verfügung stehen, fallen zusätzlich 15,30 EUR.
Diese Gebühren erhöhen sich für den Fall, dass ein Wunschkennzeichen beantragt wird, um 10,20 EUR.
Auch wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.
Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.
Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde). Hinzu kommen ggf. Gebühren für Dokumentensiegel (je 0,30 EUR) und Reservierung (2,60 EUR).
Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 21.08.2024
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 04.10.2024
Stichwörter
Anmeldung Auto, Anmeldung Kfz, Anmeldung PkW, Auto anmelden, Auto melden, Auto zulassen, Fahrzeug anmelden, Fahrzeughalter, Fahrzeug zulassen, Kennzeichen, Kfz anmelden, Kfz-Neuzulassung, Kraftfahrzeug anmelden, Kraftfahrzeug zulassen, Maschine anmelden, Neuzulassung, Nummernschild, Nummernschilder, register car, Wagen, zulassen, Zulassung, Zulassung Auto, Zulassung eines Autos, Zulassung Kraftfahrzeug, Zulassung Pkw, Zulassungsstelle